Abmahnung: FPS / McDonald & Muir Ltd.

  • 1 Minuten Lesezeit

Markenrecht: unerlaubte Kennzeichnung von Whisky-Flaschen

Die Rechtsanwälte von FPS vertreten in einer aktuellen markenrechtlichen Abmahnung McDonald & Muir Ltd. aus Großbritannien. Grund für die Abmahnung ist die Kennzeichnung von Whisky-Flaschen.

Der Betroffene hat laut Abmahnung die Zeichen „ARDBEG“ beziehungsweise „GLENMORANGIE“ widerrechtlich zur Kennzeichnung von Whisky-Flaschen benutzt. Es handelt sich bei „ARDBEG“ und „GLENMORANGIE“ um eingetragene und geschützte Marken von McDonald & Muir, die ohne deren Zustimmung nicht im geschäftlichen Verkehr gehandelt werden dürfen.

McDonald behaupten Ansprüche über eine Freistellung von den Rechtsanwaltskosten -basierend auf einem Gegenstandswert von 200.000,- EUR- in Höhe 2.636,90€, eine umfassende Auskunftserteilung sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Hinzu dürften weitere Schadenersatzforderungen kommen, sobald Auskunft erteilt worden ist.

Sie haben eine markenrechtliche Abmahnung erhalten?

Wir empfehlen Ihnen, die Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen und so ungeprüft eine 30jährige strafbewehrte Bindung einzugehen, welche - je nach konkretem Inhalt des beiliegenden Entwurfes – die Fortführung des Gewerbes ggf. unnötig erschwert. Stattdessen sollten Sie nach Erhalt einer Abmahnung einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen, der die Abmahnung samt Unterlassungserklärung prüft und erforderlichenfalls eine angepasste (sog. Modifizierte) Unterlassungserklärung aufsetzt.

Erfahrung in Sachen Markenrecht: Die Rechtsanwälte am Kreuztor

Unsere Kanzlei ist seit mehreren Jahren im Abmahnungsbetrieb tätig und wir haben schon mehrere hundert Mandanten in markenrechtlichen Abmahnungsangelegenheiten beraten und vertreten. Das Markenrecht gehört zu unseren arbeitsmäßigen Schwerpunkten, wie auch die entsprechende Fachanwaltschaft auf diesem Gebiet zeigt.

Wir bieten Ihnen ein kostenloses telefonisches Erstgespräch. Schicken Sie uns hierfür einfach vorbereitend Ihre Unterlagen per E-Mail oder Fax zu. Sie können uns natürlich auch direkt telefonisch kontaktieren. 

Wir bieten unseren Mandanten:

  • kostenlose telefonische Ersteinschätzung des Falles
  • Prüfung der Abmahnung und ggf. Zurückweisung der Abmahnung sowie Fertigung einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung
  • im Falle einer berechtigten Abmahnung bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung, die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, um ein Gerichtsverfahren oder eine Einstweilige Verfügung zu vermeiden

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Timm Drouven

Beiträge zum Thema