Tradeoptfx – Vorsicht, nicht seriös

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Über die Webseite tradeoptfx.com wird Anlegern u. a. ein Handel in Kryptowährungen angeboten.

Die Betreiber werben damit, dass man eine enorme Kapitalrendite erzielen können und mit dem professionellen Händlerteam die Einnahmen garantiert seien.

Bereits das Versprechen von garantierten Einnahmen ist unseres Erachtens im Hinblick auf die hohen Risiken derartiger Anlagen unseriös.

Weiterhin wird auf der Homepage dargestellt, dass Tradeoptfx eine echte Möglichkeit sei, mit Kryptowährung / Binärgeldern Geld zu verdienen und Tradeoptfx ein Unternehmen sei, das von einem Team professioneller Händler mit Kompetenz in einem der größten Finanzmärkte der Gegenwart, der Kryptowährung / Binär, gegründet worden sei.

Warnung der CySEC

Auf der Webseite von Tradeoptfx wird zwar auf eine Regulierung durch die Cyprus Securities and Exchange Commission verwiesen. Tatsächlich hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde Zyperns, die CySEC, aber einen Warnhinweis veröffentlicht, gemäß dem die Internetseite der Tradeoptfx nicht zu einer Gesellschaft gehört, die eine Erlaubnis der CySEC zur Erbringung von Dienstleistungen für die Durchführung von Investmentservices oder Investmentaktivitäten in Zypern hat.

Allgemeine Warnungen der BaFin

Hinsichtlich Onlinehandelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auch seit geraumer Zeit, das Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen und zu Einzahlungen für Anlagen in Differenzkontrakten, Forex-Anlagen oder auch Kryptowährungsanlagen bewegt werden.

Möglichkeiten für Anleger der Tradeoptfx

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt bereits zahlreiche Geschädigte gegenüber verschiedener Handelsplattformen, die Anlagen getätigt haben.

Wenn Sie Gelder bei Tradeoptfx investiert und Probleme haben, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden.

Sofern Anlagen in Kryptowährungen in Form von Differenzkontrakten (CFD´s) angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 2 Abs. 2 Nr. 10 WpIG (Wertpapierinstitutsgesetz). Dafür benötigt der Anbieter aber eine Erlaubnis der BaFin, über die Tradeoptfx nach unserer Kenntnis nicht verfügt.

Auch wenn keine Anlagen in Kryptowährungen in Form von Differenzkontrakten angeboten werden, kann es sich bei Anlagen in Kryptowährungen um ein erlaubnispflichtiges Finanzkommissionsgeschäft oder um ein erlaubnispflichtigen Betrieb eines multilaterales Handelssystems oder auch um einen erlaubnispflichtigen Eigenhandel handeln.

Wenn von Tradeoptfx bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen offeriert werden, können sich Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG begründen lassen.

Auch andere Ansprüche für Anleger sind denkbar, insbesondere, wenn eingezahlte Gelder oder ausgewiesene Guthaben nicht zurückbezahlt werden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660


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Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

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