TradeVision / VisionFX –anwaltliche Unterstützung

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Die Firma TradeVision bzw. VisionFX bietet unter der Domain visionfx.me auf ihrer Internetseite Anlegern angeblich viele lukrative Möglichkeiten an, an den globalen Finanzmärkten teilzunehmen.

Anleger könnten über die Plattform Forex-Handelsgeschäfte tätigen, hätten Zugang zum Handel mit Differenzkontrakten (CFD´s) und es könnten auch Kryptowährungen gehandelt werden, wobei die Firma darauf hinweist, dass sie eine der führenden globalen Anbieter von Onlinebroker-Servicedienstleistungen wäre.

Anlegern kann nur empfohlen werden, keine Geschäfte über diese Handelsplattform zu tätigen bzw. wenn Geschäfte bereits getätigt wurden und Verluste eingetreten sind bzw. Guthaben nicht ausbezahlt werden, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

Im vorliegenden Fall sprechen einige Punkte dafür, dass die Firma TradeVision bzw. VisionFX unseriös ist bzw. evtl. auch betrügerisch agiert.

So kann man der Fußzeile der Handelsplattform lediglich entnehmen, dass der Internetauftritt im Jahre 2024 fertiggestellt wurde. Bereits dies spricht dagegen, dass die entsprechende Firma ein führender globaler Anbieter von Onlinebroker-Dienstleistungen ist.

Darüber hinaus wird im Rahmen des Internetauftritts keine Geschäftsadresse benannt, unter der die entsprechende Firma ansässig sein soll.

Auch ein Hinweis auf eine Betreibergesellschaft – entsprechende Handelsplattformen werden, soweit sie seriös sind, immer von Betreibergesellschaften betrieben – fehlt. Ein rechtsverbindliches Impressum findet sich ebenso wenig wie ein Hinweis darauf, wer die Geschäftsführer und / oder Direktoren der Firma TradeVision bzw. VisionFX sind.

Es findet sich auch keinerlei Hinweise auf einen Eintrag im Handelsregister oder einen Eintrag in einem sonstigen Firmenverzeichnis im Ausland.

Auch eine Lizenznummer, unter der die Firma bei einer Aufsichtsbehörde registriert sein soll, findet sich nicht.

Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Firma TradeVision / VisionFX unreguliert bzw. nicht lizenziert ist.

Soweit die Firma TradeVision / VisionFX für deutsche Anleger Handelsgeschäfte durchführt, betreibt sie einen unerlaubten Eigenhandel gemäß § 1 Ia Satz 2 Nr. 4c KWG (Kreditwesengesetz).

Jeder Anbieter, der in Deutschland als Dienstleistung auf einer internetbasierenden Handelsplattform den Zugang zu seinen angebotenen Finanzinstrumenten anbietet, benötigt eine Erlaubnis der deutschen Aufsichtsbehörde. Dies ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Die Firma TradeVision bzw. VisionFX handelt deshalb unerlaubt und verstößt gegen das Kreditwesengesetz.

Anleger, die seitens der Firma TradeVision / VisionFX geschädigt wurden, können Schadensersatzansprüche gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG gegenüber der Firma TradeVision bzw. VisionFX und deren Verantwortlichen durchsetzen.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform TradeVision / VisionFX investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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