Travel24-Anleihe: Welche Botschaft wird die anstehende Zinszahlung für die Anleger bereithalten?

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Anleger, die im Jahr 2012 in die Unternehmensanleihe des Internetreiseportals travel24.com AG investierten, hatten seitdem nicht nur erfreuliche Entwicklungen erlebt. Gleich zu Beginn der fünfjährigen Laufzeit stürzte der Kurs der travel24-Anleihe aufgrund strafrechtlicher Vorwürfe ab. Im Sommer 2014 kam es zu einem neuerlichen Kurssturz. Denn das Unternehmen teilte mit, dass die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung den Jahresabschluss der travel24.com AG für das Geschäftsjahr 2012 und den dazugehörigen Lagebericht beanstandet habe.

Im Einzelnen monierte die Prüfstelle, dass die Auswirkungen der Kündigung eines wichtigen Vertrags auf den Geschäftsbetrieb im Jahr 2012 nicht zutreffend wiedergegeben worden seien. Zudem sei bei der Bewertung der Unternehmensanleihe nicht auf die passende Bewertungsgrundlage zurückgegriffen worden und es sei ein nicht zutreffender Zeitwert ausgewiesen worden. Des Weiteren greift die Prüfstelle auch die Darstellung an, dass konzerninterne Geschäfte wie mit Dritten abgeschlossen werden würden. Denn der Vorstand der travel24.com AG werde von der Muttergesellschaft Unister bezahlt, ohne dass die travel24.com AG dies finanziell angelastet werde.

Angesichts dieser von einem erneuten Kurssturz begleiteten Entwicklung kommt der kommende Woche anstehenden jährlichen Zinszahlung der travel24-Anleihe eine besondere Signalwirkung zu. Die weitere Entwicklung der travel24.com-Anleihe wird für die Anleger aber auf jeden Fall spannend bleiben. Denn es ist erst rund ein Drittel der regulären fünfjährigen Laufzeit der travel24-Anleihe abgelaufen. Wenn Anleger, die in die 7,50%-Anleihe der travel24.com AG investierten angesichts der aktuellen Situation rechtliche Unterstützung wünschen, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht


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