Trennung: Anwaltliche Begleitung und Vertretung

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In vielen Fällen zahlt es sich aus, auch wenn man sich im Grunde einig ist, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, wenn eine Trennung im Raume steht. Dies gilt einmal mehr, wenn Unstimmigkeiten oder gar Streitigkeiten zwischen den Beteiligten bestehen.

Eine Beratung ist schon kurz nach einer Trennung oder auch allein im Falle einer Trennungsabsicht sinnvoll und kann die Mandanten beruhigen. Außerdem kann dafür gesorgt werden, dass durch Unwissenheit Fehler passieren, die vermeidbar waren.

Je nach Umfang der Beratung muss man mit Kosten im Rahmen einer Erstberatung von 150-250 EUR rechnen. Sofern die Beratung in eine anwaltlich Vertretung mündet, sollte man zur Sicherheit für beide Seiten, das Kostenrisiko offen ansprechen. Als Mandant kann und sollte man jedoch nicht erwarten, dass die entstehenden Kosten am Anfang eines Verfahrens oder einer Vertretung detailliert und verbindlich mitgeteilt werden können. Denn die Höhe der Kosten hängt von dem Verlauf und der Entwicklung der Sache ab und können im Vorhinein nur in seltenen Fällen bereits abschließend kalkuliert werden.

Wann beginnt das Trennungsjahr? Wann kann die Scheidung eingereicht werden? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren ungefähr? Was ist mit den Kindern? Wie regelt man den Umgang? Welche Auswirkungen hat eine Trennung auf das Sorgerecht? Was ist mit gemeinsamen oder eigenem Vermögen? Wie kann man eine Immobilie auseinandersetzen? Wie geht man bei einem gemeinsamen Mietvertrag vor? In welcher Höhe ist Unterhalt zu zahlen?

Diese und ähnliche Fragen können besprochen, geklärt und gegebenenfalls entsprechende Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht werden.

Sprechen Sie mich an, nehmen Sie Kontakt auf, gerne per Mail oder auch erst einmal telefonisch.


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