Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung – warum sie zu empfehlen ist

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Wollen sich Ehepartner trennen oder haben sie sich getrennt, ohne dass ein Ehevertrag vorliegt, empfiehlt es sich eine sog. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu schließen, in der die zukünftigen Trennungs- und Scheidungsfolgen vereinbart werden. Eine Scheidung ist keine einfache Situation. Gerade wenn die Ehepartner keinen Ehevertrag geschlossen haben, ist Streit über die Vermögensaufteilung und bezüglich der Unterhaltsansprüche (auch etwaiger gemeinsamer Kinder) im Scheidungsverfahren bzw. im Laufe der Scheidung vorprogrammiert.

Was ist eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung?

Die Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen Ehepartnern, die die rechtliche und finanzielle Situation der Partner nach der Ehe bzw. nach der rechtskräftigen Scheidung regelt. Geregelt wird im Grunde, was vorher auch in einem Ehevertrag hätte geregelt werden können. Allerdings ist die Situation eine andere: Die Ehe steht vor dem Aus. Was man bei Eheschließung ggf. noch „großzügig“ dem Ehepartner gegönnt hätte, gönnt man bei Trennung und Scheidung evtl. nun nicht mehr.

In einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung können sämtliche Folgen der Trennung und Scheidung geregelt werden. Von der Aufteilung des Hausrates, der Klärung des Kindesunterhalts, des Umgangs- und Sorgerechts, des Trennungsunterhalts, des nachehelichen Unterhalts, des Versorgungsausgleichs bis hin zur Vermögensauseinandersetzung (gerade bezüglich der Auseinandersetzung einer gemeinsamen Immobilie der Ehepartner). Auch im Hinblick auf den Zugewinnausgleich können in solchen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen vertragliche Vereinbarungen getroffen werden.

Welchen Vorteil hat der Abschluss einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung?

Der Vorteil der Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung liegt in der Ersparnis von Zeit und Geld durch geringere Gerichts- und Anwaltsgebühren gegenüber einem streitigen Gerichtsverfahren. Wenn nämlich über die Trennungs- und Scheidungsfolgen keine Übereinkunft zwischen den Ehepartnern erzielt werden kann, bleibt nur der längere und viel kostenintensivere Weg der gerichtlichen Klärung. Verfahren können dann zum Zugewinn, Kindesunterunterhalt, nachehelichem Unterhalt usw. angestrengt werden. Wobei diese Aufzählung sich fortführen lässt. Jedes einzelne dieser gerichtlichen Verfahren erhöht als eigenes Verfahren oder als Folgesache die Kosten der Scheidung. Und, fast noch viel schlimmer: Es kostet Nerven und kann sich über Jahre hinziehen.

Die Vorteile einer Scheidungsfolgenvereinbarung liegen somit auf der Hand: Alles, was einvernehmlich zwischen den Ehepartnern geregelt wird, entlastet das Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht. Weil viele (potentielle) Streitpunkte bereits geklärt wurden, spart das Zeit, Geld und Nerven. Und: Eine einvernehmliche Scheidung, bei der nur ein Ehegatte einen Rechtsanwalt beauftragen muss (also die Kosten für einen Rechtsanwalt nur einmal auftreten) ist dann möglich.

Weiterer Vorteil?

Ein weiterer Vorteil der außergerichtlichen Regelung in Form der Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung liegt darin, dass gemeinsam gefundene Lösungen auch häufig zu einer Entspannung der konfliktgeladenen Trennungssituation beitragen. Beiden Seiten bleiben mithin langwierige, streitige und mit ungewissem Ausgang behaftete Prozesse erspart.

Dies sollte gerade dann eine Rolle spielen, wenn gemeinsame, wohl auch noch minderjährige, Kinder vorhanden sind. Dann ist eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung erst recht zu empfehlen. Die Praxis zeigt, dass Eltern schneller wieder auf einer sachlichen Ebene miteinander umgehen können und zwischen allen Familienmitgliedern auf der Basis der getroffenen Regelungen sehr viel schneller ein neuer Familienfrieden erreicht werden kann.

Mit Abschluss einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung liegen die Voraussetzungen einer einverständlichen Ehescheidung vor. Im Scheidungstermin können vorher ausgehandelte Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung protokolliert werden.

Was ist wichtig?

Immer wieder formulieren Ehepartner zu Hause „im stillen Kämmerlein“ solche Vereinbarungen. Der Grundgedanke ist zwar richtig, allerdings ist es wichtig sich fachkundig beraten zu lassen. Das kostet zwar Geld, aber seien Sie sicher, wenn es nachher schiefgeht, dass dieses Geld sehr gut investiert war.

Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit mir in Verbindung um die Möglichkeit einer solchen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu besprechen. Evtl. haben Sie auch im Vorfeld schon Ideen was, wie geregelt werden sollen. Ideen sind super. Ich formuliere dann diese Ideen rechtssicher in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung für Sie. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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