Treuk AG: Amtsgericht Köln eröffnet Insolvenzverfahren

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Am 30. August 2017 hat die Treuk AG beim Amtsgericht Köln einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Treuk AG gestellt. Dieses wurde inzwischen am 26. Oktober 2017 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az.: 75 IN 356/17). Das Gericht hat Herrn Rechtsanwalt Philip Schober zum Insolvenzverwalter bestellt. Forderungen müssen form- und fristgerecht bis zum 29. Dezember 2017 beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Betroffene Anleger könnten den Totalverlust erleiden!

Die Treuk AG hat Lebensversicherungs- und Bausparverträge abgekauft oder sich die Rechte an diesen Verträgen abtreten lassen und Verbrauchern u. a. hochriskante Nachrangdarlehen gewährt. Somit hat eine Vielzahl an Anlegern staatliche überwachte und gesicherte Finanzprodukte im Austausch zu riskanten Geldanlagen verkauft oder die Rechte an diesen abgetreten.

Möglichkeiten für Anleger

Anleger könnten aufgrund ihrer Schlechterstellung durch Nachrangdarlehen in der Regel hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Oftmals werden Kapitalanlagen ohne die entsprechenden Hinweise auf etwaige Risiken angeboten. So kann je nach Einzelfall und Prüfung des Sachverhalts durchaus die Möglichkeit bestehen, im Rahmen einer fehlerhaften Anlageberatung Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Deshalb wird geraten, anwaltlichen Rat einzuholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und gegebenenfalls geltend zu machen. Diese könnten sich aus einer fehlerhaften Anlageberatung ergeben. Sollten sich die Vorwürfe der Untreue und des Betruges bewahrheiten, könnten Betroffene auch einen Schadensersatzanspruch infolge der unerlaubten Handlung durchsetzen.

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