Trichinenuntersuchung auch bei Eigenverbrauch

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Auch durch den bloßen Eigenverbrauch von Wildschwein, das zuvor nicht auf Trichinen untersucht wurde, wird der Tatbestand des FlBG § 28 II Nr.2 erfüllt. § 28 II Nr. 2 iVm. § 1 III S.2 FlBG beruht nähmlich auf dem Gesichtspunkt der Abwendung abstrakter Gefahren für die Gesundheit der Bürger. Ob die Gesundheit Dritter konkret gefördert worden ist, ist dabei unerheblich.
(OLG Koblenz 15.11.1983 - Az. 1 Ss 472/83)

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