"Tricks" beim Versorgungsausgleich und wie man sich dagegen wehrt

  • 2 Minuten Lesezeit

Als Versorgungsausgleich (VA) bezeichnet man den Ausgleich von Rentenanwartschaften (in einem Scheidungsverfahren), die Eheleute während der Ehezeit erworben haben. Der deutsche Gesetzgeber strebt durch den VA an, dass beide Eheleute in der Ehezeit eine gleich hohe Rentenanwartschaft erwerben, keiner soll benachteiligt sein. Unsere heutigen News möchten wir diesem Thema, legalen „Tricks“ in diesem Bereich, sowie der Frage, wie man ungerechten Verschiebungen begegnen kann, widmen.

Private Altersvorsorge

Während bei der gesetzlichen Rente nahezu kein Spielraum für Modifikationen besteht, sieht dies im Bereich der privaten Altersvorsorge doch anders aus. Besitzt einer der Eheleute einen Rentenversicherungsvertrag mit Kapitalwahlrecht (kann also der Vertrag auf eine einmalige Zahlung umgestellt werden), so kann dieses Anrecht dem Versorgungsausgleich entzogen werden, wenn man dieses Kapitalwahlrecht ausübt. Hierfür ist lediglich eine kurze Erklärung gegenüber der Versicherung nötig.

Um dieser Vorgehensweise dann zu entgegnen, müsste im Rahmen des Scheidungsverfahrens eine Anpassung des Versorgungsausgleichs beantragt werden. Nach neuester Rechtsprechung des BGH (BGH, 01.04.2015, XII ZB 701/13) ist nicht nur denkbar, dass ein vergleichbar hohes Anrecht auf der anderen Seite ebenfalls aus dem VA genommen wird, sondern auch, dass im Umfang des „herausgezogenen“ Anrechts eine Beschränkung auf der anderen Seite erfolgt, der VA also modifiziert wird. Das Gericht reduziert also die auszugleichende Anwartschaft um den Betrag des aus dem VA herausgenommenen Anrechts.

Wichtig ist natürlich, auf eine solche Anpassung dann im Scheidungsverfahren auch zu drängen, da keineswegs sicher ist, dass das Gericht von sich aus auf eine derartige Anpassung kommt.

Vorbeugende Schutzmaßnahmen

Ein erhebliches Problem in der Praxis ist jedoch, dass viele gar nicht wissen, welche privaten Versicherungsverträge der andere Ehegatte besitzt. Übt der Ehegatte dann das Kapitalwahlrecht einer gar nicht bekannten Versicherung rechtzeitig aus, erfährt der andere Ehegatte von dieser „Verschiebung“ überhaupt nicht; niemandem wird dann auffallen, dass der VA möglicherweise angepasst werden müsste.

Wichtig ist daher, rechtzeitig vor oder während einer Trennung Informationen zu sammeln. Ob ein solcher Vertrag besteht, kann in vielen Fällen einer Steuererklärung entnommen werden, da derartige Verträge häufig noch steuerlich absetzbar sind. Alternativ könnten Kontoauszüge wertvolle Hinweise liefern, teilweise auch Gehaltsabrechnungen. Man sollte sich also rechtzeitig vor einer räumlichen Trennung um Informationen bemühen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Martin Javitz

Beiträge zum Thema