Trotz geplatztem Vergleichs im Musterverfahren – VW hält an Entschädigung fest

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Seitdem der VW-Abgasskandal im Herbst 2015 bekannt wurde, wollte Volkswagen von einer Entschädigung für die betroffenen Verbraucher in Deutschland nichts wissen. Vielmehr wurde in Wolfsburg hartnäckig der Standpunkt vertreten, dass niemand geschädigt worden sei und der Vorstand von den Abgasmanipulationen keine Kenntnis hatte.

Jetzt, rund viereinhalb Jahre später, bietet Volkswagen doch noch eine Entschädigung an. Insgesamt rund 830 Millionen Euro will der Konzern dafür zur Verfügung stellen, obwohl die Vergleichsverhandlungen zwischen Volkswagen und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) im Musterfeststellungsverfahren vor wenigen Tagen gescheitert sind. Das Scheitern erklärt VW mit übertriebenen Honorarforderungen der Verbraucher-Anwälte für die Abwicklung des angestrebten Vergleichs. Die Verbraucherzentrale weist diese Darstellung zurück: Die Vergleichsverhandlungen seien gescheitert, weil VW kein transparentes, vertrauenswürdiges und für die Verbraucher sicheres System zur Abwicklung vorgelegt habe.

Die 830 Millionen Euro will VW trotzdem weiter zur Verfügung stellen. Ist das ein plötzliches Entgegenkommen oder späte Einsicht des Autoherstellers im Abgasskandal? „Wohl kaum“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. „Meiner Meinung nach ist das von Volkswagen einfach nur Kalkül, um möglichst kostengünstig aus der Nummer herauszukommen“, so der im Abgasskandal erfahrene Rechtsanwalt. Bei rund 450.000 Klägern im Musterverfahren würde jeder eine Entschädigung von durchschnittlich ca. 2000 Euro erhalten. Wobei sich die konkreten Summen je nach Fahrzeug zwischen rund 1350 und 6200 Euro bewegen sollen. Ob das ein akzeptables Angebot ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern hängt vom Einzelfall ab, z. B. von Alter und Laufleistung des Fahrzeugs. Wer das Angebot annimmt, soll im Gegenzug auf weitere Schadensersatzforderungen gegen VW verzichten.

„Der Abgasskandal ist längst vor dem EuGH und vor dem BGH gelandet, der beispielsweise am 5. Mai verhandelt. Die höchstrichterlichen Entscheidungen könnten VW härter treffen als die jetzt angebotene Entschädigung, z. B. wenn die Gerichte entscheiden sollten, dass Volkswagen keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung hat oder Deliktzinsen ab Zahlung des Kaufpreises entrichten muss. Auffallend ist zumindest, dass VW nun eine Entschädigung anbietet, bevor EuGH und BGH ein Machtwort sprechen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Ob Teilnehmer am Musterverfahren die Entschädigung überhaupt annehmen und auf eine weitere Klage verzichten können, ist juristisch noch völlig unklar. Denn eigentlich sind sie an das Musterverfahren gebunden. Eine Abmeldung ist nicht mehr möglich und die Verbraucherzentrale hat angekündigt, das Verfahren fortzusetzen.

Es gibt also noch offenen Fragen zu klären. Fakt ist aber, dass das VW-Angebot nur für Teilnehmer an der Musterklage gilt. „Andere Verfahren sind nicht betroffen. Natürlich auch nicht die Schadensersatzklagen bei Fahrzeugen mit dem Nachfolgemotor EA 288 und mit den größeren Dieselmotoren EA 897 und EA 898“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Hartung.

Mehr Informationen auf der Kanzleihomepage.



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