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UDI - Festzins - Insolvenzen und Verbote: Anlegergelder im Feuer

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I. Vorläufige Inolvenzen vom 11. und 14.06.2021

UDI Energie Festzins III UG & Co. KG,
UDI Energie FESTZINS IX GmbH & Co. KG,
UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG,
UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG,
UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG,
UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG


Chancen für die Anleger:

Der vorläufige Sachwalter Wallner muss nun die wirtschaftliche Lage der vier Gesellschaften prüfen und die Geschäftführung überwachen. Er überwacht den Zahlungsverkehr und darf die Geschäftsräume betreten und Nachforschungen anstellen, wobei die Geschäftsführung  Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§§ 270b Abs. 1 Satz 2; 274 Abs. 2; 22 Abs. 3 InsO) muss.


II. Unerlaubte Geschäfte BaFin - Meldungen vom 11.06. und 11.05. und 5.05.2021 für:

UDI Ener­gie FEST­ZINS VIII GmbH & Co. KG,
UDI Ener­gie Fest­zins V GmbH & Co. KG,
UDI Ener­gie Fest­zins IV GmbH & Co. KG,
UDI Ener­gie Mix Fest­zins GmbH & Co. KG,
UDI Ener­gie FEST­ZINS VII GmbH & Co. KG,
UDI Ener­gie Fest­zins III GmbH & Co. KG,
UDI Ener­gie Fest­zins VI GmbH & Co. KG,

Mit Bescheiden vom 28.02., 10. und 27. Mai 2021 hat die BaFin diesen Gesellschaften aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.

Die UDI Gesellschaften haben auf der Grundlage von Darlehensverträgen gewerbsmäßig unbedingt rückzahlbare Anlegergelder angenommen und damit das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) betrieben, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu haben. Die Abwicklungsanordnungen verpflichteten sie Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen. Die Bescheide der BaFin sind sofort vollziehbar und noch nicht bestandskräftig.


III. BaFin - Warnmeldungen vom 8.06.2021  nach § 11a Absatz 1 VermAnlG

UDI Im­mo Sprint FEST­ZINS II GmbH & Co. KG,
UDI Im­mo Sprint FEST­ZINS I GmbH & Co. KG,
UDI Ener­gie FEST­ZINS 14 GmbH & Co. KG,
UDI Ener­gie FEST­ZINS 13 GmbH & Co. KG,

Veröffentlichtr Tatsachen nach § 11a Absatz 1 VermAnlG:

Die Geschäftsführung der te management GmbH hat diese Fondsgesellschaften darüber informiert, dass sie wegen Stellung eines Insolvenzntrages ihren Zahlungsverpflichtungen  nicht pünktlich zum 30.06.2021 nachkommen wird. 

Gleiches gilt für die Verpflichtungen gegenüber den Projektgesellschaften, da diese sich auf die in den Nachrangdarlehensverträgen vereinbarte vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre berufen werden.

Daher besteht Gefahr für die Zins- und Kapitalrückzahlungen an die Anleger. 


IV. Insolvenzantragsverfahren Az.: 1500 IN 1568/21  te management GmbH 

Nach Antrag der te management GmbH, Mouginsstraße 26, 85609 Aschheim, vertreten durch den Geschäftsführer Keller Stefan, Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 190872  über Vermögen das Insolvenzverfahren zu eröffnen und Eigenverwaltung gemäß § 270 InsO anzuordnen wurden Maßnahmen beschlossen:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 10.06.2021 um 09:00 Uhr vorläufige Eigenverwaltung angeordnet, §§ 270, 270b, 270c InsO und ein vorläufiger Sachwalter bestellt, §§ 270, 270b Abs. 1 InsO.


REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

Wir vertreten und beraten UDI - Anleger und haben uns eine umfassende Expertise erarbeitet.  

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Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei. 


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