UDI: Weitere Insolvenzen - Anleger müssen handeln

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Die UDI bleibt in den Schlagzeilen: Zwischen dem 5. und 12. September 2022 eröffnete das Amtsgericht (AG) Leipzig neue Insolvenzverfahren über sieben weitere UDI-Gesellschaften. Anleger müssen daher mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen. Anmelde- und Verjährungsfristen laufen. 

Anmeldung der Insolvenzforderungen - Frist beachten

Nachdem bereits über die UDI Energie Festzins II bis IX das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, sind nun die UDI Energie Festzins X, XII, XIII und XIV sowie  UDI Sprint Festzins I, II und IV betroffen. Wegen drohender Zahlungsunfähigkeit war UDI gezwungen, erneut Insolvenzanträge zu stellen. Anleger sind jetzt aufgefordert, ihre Forderungen rechtzeitig anzumelden, um bei der Verteilung berücksichtigt zu werden. Die Anmeldefrist für die UDI Energie Festzins X, XII, XIII und XIV läuft am 28. Oktober, für die UDI Immo Sprint Festzins I am 2. November, für die UDI Immo Sprint Festzins II am 4. November und für die UDI Sprint Festzins IV am 9. November ab.

Schadensersatzansprüche rechtzeitig geltend machen

Selbst wenn Insolvenzforderungen geltend gemacht werden können, droht erheblicher Schaden. Bei Nachrangdarlehen handelt es sich um hochriskante Geldanlagen. Wegen des hohen Risikos müssen Anleger von Anlageberatern und -vermittlern umfassend aufgeklärt werden. Ist eine solche Aufklärung unterblieben, haben Anleger gute Chancen, ihren Schaden ersetzt zu bekommen. Die Ansprüche müssen allerdings rechtzeitig geltend gemacht werden, da diese sonst verjähren. Verjährung bedeutet, dass Ansprüche zwar bestehen, diese aber nur wegen Zeitablaufs nicht mehr eingefordert werden können. 

JACKWERTH Rechtsanwälte helfen UDI-Anlegern

Wenn auch Sie von der UDI-Krise betroffen sind, dann lassen Sie Ihre Verträge rechtzeitig auf Schadensersatzansprüche prüfen.  JACKWERTH Rechtsanwälte helfen auch bei der Anmeldung im Insolvenzverfahren und vertreten Sie in der Gläubigerversammlung. Vereinbaren Sie gerne ein kostenfreies telefonisches Erstgespräch mit der Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Angelika Jackwerth. Hierzu erreichen Sie uns:  


• telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20 oder

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