Überarbeitete Neufassung des Würzburger Leitfadens in Kindschaftssachen

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Bereits seit Januar 2008 werden im Geltungsbereich des Würzburger Familiengerichts Verfahren, in denen es um Umgangssachen und/oder Sorgerechtssachen geht, nach einem besonderen Leitfaden bearbeitet. Dieser hat insbesondere das Ziel, den beteiligten Eltern unter Mitwirkung aller am Verfahren beteiligten Stellen und Institutionen einen Weg aufzuzeigen, wie sie aufgetretene Konflikte in der Trennungssituation im Zusammenhang mit ihren gemeinsamen Kindern möglichst eigenverantwortlich und eigenbestimmt lösen können.

Der ursprüngliche Leitfaden stammt noch aus einer Zeit, als das Familienverfahrensgesetz (FamFG) noch nicht existierte. Im Jahr 2012 ist der Leitfaden erstmals überarbeitet worden. In der jetzt neu überarbeiteten Fassung, die ab 04.04.2017 angewendet wird, ist besonders Wert darauf gelegt worden, den Eltern deutlich zu machen, dass alle am Verfahren beteiligten Institutionen und Fachkräfte auf Augenhöhe zusammenarbeiten, um das vorgenannte Ziel zum Wohl der Kinder zu erreichen.

Es wird deutlicher herausgestellt, dass sowohl im Schriftsatz des Antragstellers als auch im Schriftsatz des Antragsgegners jede herabsetzende Äußerung über den anderen Elternteil unterbleibt und nur kurz und sachlich die unterschiedlichen Auffassungen vorgetragen werden, um nicht unnötig weiteren Konfliktstoff aufzubereiten. Die besondere Rolle des Verfahrensbeistands wird herausgearbeitet. Die am Amtsgericht Würzburg bereits seit 1999 eingerichtete gerichtsnahe Beratung mit ihren besonderen Möglichkeiten, schnell und unbürokratisch eine Beratung beginnen zu können, wird deutlicher dargestellt. Ein erster Beratungstermin kann schon während des gerichtlichen Verhandlungstermins verbindlich vereinbart werden.

Die aktuelle Fassung des Leitfadens für Verfahren vor dem Familiengericht Würzburg, die den Aufenthalt (Aufenthaltsbestimmungsrecht) oder das Umgangsrecht des Kindes betreffen, finden Sie auf meiner Homepage bzw. steht demnächst zum Download auch auf der Website des Familiengerichts bereit.


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