Überblick über die Warnwestenpflicht

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Seit dem 1. Juli 2014 muss auch in Deutschland eine Warnweste mitgeführt werden. Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 53a Absatz 2 Ziffer 3 StVZO. Nach dieser neuen Vorschrift muss nur eine Warnweste pro Fahrzeug für den Fahrer vorhanden sein. Von Experten wird jedoch empfohlen idealerweise für jeden Insassen eine Warnweste mitzuführen.

Speziell private Autobesitzer sind nunmehr von der neuen Warnwestenpflicht betroffen. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge galt sie schon länger. Die Grundlage für gewerblich genutzte Fahrzeuge ist die Unfallverhütungsvorschrift BGV D29 „Fahrzeuge” der Berufsgenossenschaften. Die seit 1. Juli 2014 eingeführte Warnwestenpflicht besteht für alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse. Motorräder sind hingegen von der neuen Reglung nicht betroffen. Wohnmobile werden zwar in § 53a Absatz 2 Ziffer 3 StVZO nicht ausdrücklich erwähnt, es wird jedoch unter anderem vom ADAC geraten auch in Wohnmobilen zumindest eine Warnweste mitzuführen.

Die Warnwesten müssen der DIN EN 471 bzw. EN ISO 20471:2013 entsprechen. Ob dies der Fall ist, ist an dem Hinweis auf dem Wäscheschild zu erkennen. Die erlaubten Warnwesten sind in gelb, orange und rot erhältlich und mit zwei umlaufenden, fünf Zentimeter breiten reflektierenden Streifen versehen.

Anzumerken ist an dieser Stelle ferner, dass der Gesetzgeber auf Vorgaben zum Tragen der Warnweste verzichtete. Als Ausrüstungsvorschrift schreibt die gesetzliche Regelung lediglich vor, dass in Kraftfahrzeugen eine Warnweste an Bord vorhanden sein muss. Es ist mithin überhaupt nicht geregelt, wann die Warnweste angelegt werden muss. Insofern wird auf die Eigenverantwortlichkeit der Verkehrsteilnehmer vertraut. Es wird allerdings empfohlen, insbesondere in Pannen oder Unfallsituationen in der Dunkelheit oder bei schlechten Sichtverhältnissen die mitgeführte Warnweste anzulegen.

Um die Warnweste bei Bedarf auch tragen zu können, sollte diese griffbereit im Fahrzeuginneren verstaut werden. So bieten sich das Handschuhfach oder Seitenfächer an, da die Warnweste bei einem etwaigen Notfall im Kofferraum nichts bringt, da sie zur eigenen Sicherheit schon vor dem Aussteigen angelegt werden sollte. Weiterhin sollte man sie an einem dunklen Ort aufbewahren, weil sie unter Sonneneinstrahlung ausbleicht.

Wird man in Deutschland kontrolliert und befindet sich keine Warnweste im Fahrzeug bzw. wird diese nicht vorgezeigt, wird ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro fällig.

Mit der Neueinführung der Warnwestenpflicht folgt Deutschland jetzt vielen anderen EU-Mitgliedsstaaten, in denen die Warnwestenpflicht teilweise schon seit Jahren existiert. Im EU-Ausland bestehen die unterschiedlichsten Regelungen. So ist zum Teil eine Mitführ- oder Tragepflicht geregelt. Unterschiedlich gehandhabt wird auch, ob die Warnwestenpflicht nur für den Fahrer oder für alle Insassen besteht. Sollte die jeweiligen Regelungen missachtet werden droht oftmals ein empfindlich hohes Bußgeld. Führt man jedoch für jeden Fahrzeuginsassen eine Warnweste mit und zieht diese im Notfall schon vor dem Aussteigen an, ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite und hat auch im EU-Ausland nichts zu befürchten.


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