„Übermittlung personenbezogener Daten“ - Datenschutz kurz erklärt

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„Übermittlung personenbezogener Daten“ - Datenschutz kurz erklärt

Unter Übermittlung im Sinne der DSGVO versteht man die Weitergabe von personenbezogenen Daten innerhalb eines Unternehmens, eines Konzerns oder an Dritte.

Bevor personenbezogene Daten weitergegeben werden dürfen, muss zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsgrundlage zur Weitergabe vorliegt. Zudem muss zwischen einer Datenübermittlung innerhalb der Europäischen Union und einer Datenübermittlung in Drittländer unterscheiden werden.

Mit der DSGVO haben die EU-Staaten ein weitgehend einheitliches Datenschutzrecht mit einem hohen Schutzniveau geschaffen. Innerhalb der EU gibt es keine spezifischen Übermittlungsbeschränkungen. Sofern personenbezogene Daten aus der EU bzw. aus dem EWR – also in ein sogenanntes Drittland – weitergegeben werden, sieht die DSGVO vor, dass das hohe Schutzniveau grundsätzlichen auch nach der Übermittlung gewährleistet sein muss. Eine Datenübermittlung in Drittländer darf also nur erfolgen, wenn ein angemessenes Datenschutzniveau besteht, welches den Regelungen der DSGVO entspricht. Weiterhin muss gewährleistet werden, dass personenbezogene Daten während der Übermittlung nicht von Unbefugten verarbeitet werden können.



Henning Koch, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, zertifizierter (auch behördlicher) Datenschutzbeauftragter (Wirtschaftskanzlei Ruhmann Peters Altmeyer PartG mbB) und Geschäftsführer der RPA Datenschutz + Compliance GmbH.                  

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Foto(s): Photo by Markus Spiske on Unsplash

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