Überstundenvergütung für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen

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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 22. Februar 2012 (Az.: 5 AZR 765/10) entschieden, dass im Falle des Fehlens einer (wirksamen) Vergütungsregelung der Arbeitgeber nach § 612 Abs. 1 BGB verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer geleistete Überstunden zusätzlich zu vergüten, wenn den Umständen nach eine Vergütung zu erwarten ist. Eine derartige Vergütungserwartung ist nach Ansicht des Gerichts regelmäßig dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt bezieht. Geklagt hatte ein Lagerarbeiter mit einem monatlichen Bruttogehalt von 1.800,00 EUR. Er erstritt die Bezahlung von 968 Überstunden, die er in zwei Jahren geleistet hatte.

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