UEFA-Abmahnung durch RAe Lentze Stopper – Angeblich unberechtigter Verkauf von Tickets für UEFA EURO 2020

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Rechtsanwälte Lentze Stopper mahnen im Auftrag der UEFA Events SA wegen des angeblichen unberechtigten Verkaufs von UEFA EURO 2020-Tickets ab. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, Tickets unberechtigterweise auf eBay zum Verkauf angeboten zu haben. Dadurch habe der Abgemahnte gegen die Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung von Tickets der UEFA (ATGB) verstoßen. In der Abmahnung werden zudem verschiedene Markenrechte der UEFA aufgeführt. Die RAe Lentze Stopper fordern im Auftrag der UEFA Events SA:

Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist der Abmahnung beigefügt. Darin sind umfangreiche Unterlassungspflichten aufgeführt, wie u.a. auch Unterlassungen zur Markenverwendung. Es zudem darauf hingewiesen, dass das Risiko besteht, dass Modifikationen der Unterlassungserklärung möglicherweise zurückgewiesen werden.

Zahlung der Abmahnkosten i. H. v. 1.425,60 €.

Zur Abgeltung dieses Betrags wird das Angebot einer Zahlung von 750,00 € binnen zwei Wochen gemacht. Aufgrund der Abmahnkosten i. H. v. 1.425,60 €, kann man auf einen angesetzten Streitwert von 40.000,00 € schließen. Für einen einfachen AGB-Verstoß könnte man insgesamt einen Streitwert von 7.500,00 € ansetzen. Danach lägen die Abmahnkosten insgesamt unter 700,00 €. Der hohe Streitwert lässt sich nur damit erklären, bereits eine Markenverletzung als Gegenstand betrachtet wird, auch wenn dies in der Abmahnung nicht explizit erwähnt wird.

Schadensersatz

Der Schadensersatz wird noch nicht konkret beziffert.

Wie wir die UEFA-Abmahnungen einschätzen:

Wie bei allen Abmahnungen gilt: Es sollte zunächst geprüft werden, ob geltend gemachte Ansprüche dem Grunde nach und in genannter Höhe überhaupt bestehen!

Uns bekannte beigefügte Unterlassungserklärungen der UEFA sind unserer Ansicht nach viel zu weit gefasst. Das betrifft insbesondere die umfangreichen Unterlassungspflichten zum Umgang mit UEFA-Tickets sowie zur Markenverwendung. Die Unterlassungserklärung sollte daher entsprechend modifiziert werden und nicht vorschnell unterschrieben werden.

Darüber ist der genannte Streitwert unserer Meinung viel zu hoch angesetzt. In uns bekannten Fällen unserer Ansicht nach gar keine Markenverletzung vor. Daher müsste der Streitwert deutlich unter den 40.000,00 € liegen und damit auch die Abmahnkosten weitaus geringer sein. Somit erscheint auch das Vergleichsangebot über 750,00 € überhöht.

Des Weiteren besteht unserer Meinung nach in uns bekannten Fällen ein Zurückbehaltungsrecht, sodass schon die Zahlung der 750,00 € verweigert werden kann.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Abmahnung?

Dann melden Sie sich gerne jederzeit für ein unverbindliches erstes Gespräch bei uns in der Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg!

Unsere Fachanwälte und Rechtsanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht), Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht beraten bundesweit zu sämtlichen Abmahnungen. Sie erreichen uns unter:

  • Tel. 040 5330-8720 oder 030 2064-9405
  • E-Mail: hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de.
  • Weiter unten über die Funktion „Nachricht senden“ von anwalt.de (Bitte fügen Sie hier auch nochmal in die Nachricht an uns Ihre Telefonnummer ein, vielen Dank.)

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Lars Hämmerling

Beiträge zum Thema