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Umgang mit einer Abmahnung wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Tonaufnahmen

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Die Kanzlei Rasch aus Hamburg mahnt für die Musikindustrie tausendfach Urheberrechtsverletzungen im Internet ab. Diese Schreiben sind grundsätzlich ernstzunehmen. Leider lassen sich viele Menschen durch diese Schreiben über Gebühr verängstigen und unterschreiben alles, was die Kanzlei Rasch Ihnen vorlegt.

Das Schreiben der Kanzlei Rasch ist immer ähnlich aufgebaut.  

Es besteht aus einem Anschreiben, in dem auf die Rechtsverletzung Bezug genommen wird und in dem ein Angebot untebreitet wird, mit dem die Angelegenheit beigelegt werden kann. Durchschnittlich fordert die Kanzlei Rasch € 3.500,00 bis € 4.000,00. Dieses Angebot wird mit der Vergleichsannahmeerklärung, die dem Schreiben beigefügt wird angenommen. Auch wenn pauschale Ratschläge mit Vorsicht zu genießen sind, hat die Bearbeitung des Unterzeichners von mehreren hundert Abmahnungen der Kanzlei Rasch gezeigt, dass - gerade wenn die Kinder Musik im Internt zur Verfügung gestellt haben -  die Zahlung nicht in der geforderten Höhe geleistet werden muss. Daher ist es nicht sinnvoll, die Vergleichsannahmeerklärung zu unterzeichnen und an die Kanzlei Rasch zurückzusenden ohne zuvor einen auf diesem Gebeit versierten Anwalt kontaktiert zu haben.

Häufig unterschätzt wird leider die sog. Unterlassungsverpflichtungserklärung, die ebenfalls dem Schreiben beigefügt ist. Damit verpflichtet sich der Unterzeichner in den nächsten 30 Jahren bei jedem zukünfitgen Rechtsverstoß über dessen Internetanschluss € 5001,00 zu zahlen. In einer Familie mit zwei Kindern, die 2-3 Jahre auseinander liegen, kann es durchaus vorkommen, dass erst das erste Kind eine Rechtsverletzung begeht und ein Elternteil als Anschlussinhaber die Unterlassungserklärung unterschreibt und 3 Jahre später - nachdem "Gras über die Sach gewachsen ist" das zweite Kind eine Rechtsverletzung vornimmt. Mit der Folge, dass der Familie die sofortige Insolvenz droht, wenn mehr als 10 Lieder zur Verfügung gestellt werden. Hier liegt auch ein massives Haftungsrisiko für Anwälte. Bei nur 100 Liedern entsteht ein Schaden von über € 500.000,00.

Es ist daher wichtig, die Unterlassungsverpflichtungserklärungerklärung durch einen Anwalt eng formulieren zu lassen, um das Risiko so weit als möglich zu beschränken. Sie finden weitere Informationen auf www.dr-wachs.de .


Ihr Dr. Alexander Wachs


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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