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Umwandlung von Agrarland in Bauland in Kroatien

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Mit dem Gesetz über Agrarland, das am 01. Januar 2009 (NN 152/08) in Kraft getreten ist, wurde eine einmalige Gebühr für die Umwandlung von Agrarland in Land für nicht-landwirtschaftliche Zwecke festgesetzt, und zwar abhängig davon, ob es am Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes innerhalb oder außerhalb des Bebauungsgebiets lag.

Für Grundstücke, die sich außerhalb des Bebauungsgebiets befanden, aber nach der Änderung des Raumordnungsplans innerhalb des Baugebiets lagen, wurde die Gebühr für die Umwandlung mit 50%, bzw. 100% für besonders wertvolles Land oder wertvolles Ackerland festgesetzt.. Hingegen wurde die Gebühr für die Umwandlung von Grundstücken, die sich innerhalb des Bebauungsgebiets befanden mit 1% bzw. 5% festgesetzt.

Da das Verhältnis der Gebühren 50% zu 1% und 100% zu 5% ist, hat das Verfassungsgericht wegen der offensichtlichen Diskrepanz bei der Höhe der Gebühren die Bestimmungen über die Gebühren für die Umwandlung von Agrarland, das außerhalb des Bebauungsgebiets lag, mit Beschluss vom 30.03.2011. (NN 39/11) für nichtig erklärt. Damit wird die Befugnis des Gesetzgebers nicht bestritten, verschieden hohe Gebühren für die Umwandlung von Agrarland in Land für nicht-landwirtschaftliche Zwecke zu bestimmen, aber sie müssen verhältnismäßig sein.

Mit diesem Beschluss hat das Verfassungsgericht die Regierung der Republik Kroatien zu Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Agrarland in Bezug auf die Höhe der Gebühren für die Umwandlung von Grundstücken außerhalb des Bebauungsgebiets verpflichtet. Nachdem festgestellt wurde, dass die Gebühren unverhältnismäßig sind und die Bestimmungen in Bezug auf die Höhe der Gebühren von 50% und 100% außer Kraft gesetzt sind, bleibt als einzig mögliche Lösung, die Gebühren für die Umwandlung von Land außerhalb der Grenzen für Bauland herabzusetzen.

Die Frage der Herabsetzung der Gebühren für die Umwandlung von Agrarland hat in Kroatien eine Vielzahl von Polemiken verursacht. Die Regierung der Republik Kroatien hat eine Herabsetzung der Gebühren von 50% auf 5%, und von 100% auf 10% angekündigt. Ein so großes Herabsetzen der Gebühren könnte zu einer Vielzahl von Spekulationen mit Agrarland führen. Auf diese Weise eröffnet sich sowohl in- als auch ausländischen Investoren die Möglichkeit, Agrarland zu bedeutend niedrigeren Preisen als für nicht-Agrarland zu kaufen, um es danach zu ganz geringen Gebühren umzuwandeln.

Durch eine bedeutende Gebührenreduzierung wird das angestrebte Ziel, nämlich die Vorschrift, dass man diese Gebühren zahlen muss, in Frage gestellt, da man durch die Verpflichtung, Gebühren zu zahlen versucht, den Eigentümer von Agrarland davon abzuhalten, das Land für nicht-landwirtschaftliche Zwecke umzuwandeln.

Angesichts des bestehenden Beschlusses des Verfassungsgerichts werden die Gebühren für die Umwandlung von Agrarland auf jeden Fall für Grundstücke, die sich außerhalb der Grenzen des Bebauungsgebiets befanden, und nach Änderung des Raumordnungsplans innerhalb des Bebauungsgebiets liegen, herabgesetzt werden.



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