Unattraktive Immobiliendarlehen der Postbank jetzt ablösen und vom Zinsniveau profitieren

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Darlehensnehmer haben aktuell noch die Möglichkeit, sich ohne Zahlung einer Vertragsstrafe, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung (VFE), von ihren seit Jahren laufenden Verträgen vor Fälligkeit zu lösen. Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach Widerrufsbelehrungen zu Immobiliendarlehensverträgen für ungültig erklärt und somit den Fortbestand des gesetzlichen Widerrufsrechts für die betroffenen Verbraucher bewirkt. Hintergrund der Judikatur des höchsten deutschen Gerichts ist die nicht ordnungsgemäße Umsetzung der seit dem 1. November 2002 für Kreditinstitute bestehenden Pflicht, Kunden bei Abschluss eines Darlehens zur Immobilienfinanzierung umfassend über ihr Widerrufsrecht zu belehren. Es werden etwa gravierende Verstöße gegen das sogenannte „Deutlichkeitsgebot“ bemängelt, dass die Verständlichkeit der Belehrungen für den juristischen Laien gewährleisten soll.

Gravierende und vermehrt auftretende Verstöße gegen die Vorgaben des Gesetzes haben schließlich die Ungültigkeit der entsprechenden Belehrung zur Folge. Auch in Belehrungen der Postbank sind Fehler enthalten, die eine Widerrufbarkeit der Verträge begründen könnten.

Enges Zeitfenster für den Widerruf von Darlehensverträgen der Postbank aufgrund aktueller Gesetzesänderung

Eine unlängst in Kraft getretene Gesetzesänderung verkürzt die Möglichkeit zum Widerruf für Darlehensnehmer drastisch. So war es bisher möglich, Verträge zeitlich unbegrenzt („ewig“) zu widerrufen. Die Politik hat jedoch dem wachsenden Druck der Kreditlobby stattgegeben und das ewige Widerrufsrecht kassiert. Zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Verträge sind nach neuer Rechtslage nur noch bis zum 21. Juni diesen Jahres widerrufbar. Darlehensnehmer sollten sich also beeilen.

Postbank gab in vielen Jahrgängen fehlerhafte Belehrungsformulare aus!

Formulare die von der Postbank in verschiedensten Jahrgängen ausgegeben wurden sind unserer Ansicht nach fehlerhaft und damit potentiell widerrufbar.

Unklare Bestimmung zum Beginn der Widerrufsfrist in Verträgen der Postbank

In den Formularen heißt es: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ Das Wort „frühestens“ legt dem Leser nahe, dass der Beginn der Frist noch von anderen Faktoren abhängig sein kann bzw. muss. Was aber im Einzelnen nach dem Erhalt der Belehrung noch geschehen soll, um die Frist tatsächlich in Gang zu setzen, wird nicht weiter erläutert. So bleibt es bei einer Darstellung, die nicht abschließend und eindeutig informiert und damit nur schwerlich mit den Anforderungen des Gesetzgebers vereinbar sein kann. Im Zweifel ist eine Ungültigkeit der Belehrungen anzunehmen

Unklarheiten in den Formularen der Postbank durch fehlende Zwischenüberschriften

Die von der Postbank verwendeten Widerrufsbelehrungen enthalten die pauschale Überschrift „Widerrufsrecht“. Auf die vom gesetzlichen Muster vorgesehenen Zwischenüberschriften wird gänzlich verzichtet. Etwa die Zwischenüberschrift „Widerrufsfolgen“ kann aber nicht entbehrlich sein, weil sie dem Darlehensnehmer verständlich macht, dass ihm im Widerrufsfall nicht nur Rechte zustehen, sondern ihn auch erhebliche Pflichten, etwa die Rückgewährpflicht, treffen.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – fristgerechter Widerruf durch unsere Experten

Als Darlehensnehmer bei der Postbank sollten Sie Ihre Vertragsunterlagen unseren Experten zur Prüfung vorlegen. Als ersten Schritt in Richtung Widerruf bieten wir Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung Ihrer Unterlagen an. Wir haben bereits für zahlreiche Mandanten, alte Verträge erfolgreich widerrufen können und sind sehr zuversichtlich, auch in Ihrem Fall einen schnellen und vor allem erfolgreichen Service liefern zu können. Vor dem Hintergrund des deutlich verkürzten Zeitfensters für einen Widerruf empfehlen wir interessierten Darlehensnehmern ein zeitnahes Handeln!

Nähere Informationen, insbesondere zur kostenlosen Erstprüfung finden Sie unter https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert bis Sie aus dem Vertrag herauskommen

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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