Vom historischen Zinsniveau profitieren: Widerrufen Sie Ihr Immobiliendarlehen mit der Landesbank Berlin!

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BGH: Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen zu Immobiliendarlehensverträgen in ganz Deutschland

Seit dem 1. November 2002 sind Banken gesetzlich dazu verpflichtet, Kunden bei Abschluss eines Immobiliendarlehensvertrags umfassend über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Offenbar kamen viele Rechtsabteilungen von Kreditinstituten dieser Verpflichtung aber nicht richtig nach und erstellten Belehrungen, die gerichtlichen Überprüfungen schon mehrfach nicht standhalten konnten. Auch der Bundesgerichtshof bemängelte Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben in den Widerrufsbelehrungen – etwa das sogenannte „Deutlichkeitsgebot“, welches die Verständlichkeit des Belehrungstextes für den juristischen Laien gewährleisten soll – und erklärte diese für ungültig.

Für Darlehensnehmer bedeutet das die fortdauernde Widerrufbarkeit ihrer Verträge und damit eine attraktive Ausstiegsmöglichkeit aus ihrem seit Jahren laufenden Vertrag. Im Kündigungsfall wäre noch eine teure Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen – wer sein Darlehen aber widerruft, zahlt keine Vertragsstrafe. Darlehensnehmer können ihre aktuell viel zu teuren Verträge damit ohne zusätzliche finanzielle Belastung verlassen und zu historisch günstigen Konditionen umschulden.

Wer heute ein Darlehen mit zehnjähriger Laufzeit abschließt, zahlt weniger als die Hälfte dessen, was noch vor ein paar Jahren für den entsprechenden Zeitraum verlangt wurde. So lassen sich tausende Euro sparen.

Viele Verträge möglicherweise nur noch bis Mitte 2016 widerrufbar

Indes droht bereits ein jähes Ende des „Widerrufsjokers“: Eine vom Bundesrat bereits angeregte Gesetzesänderung wird bei ihrer Umsetzung dazu führen, dass das Widerrufsrecht zu zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Verträgen zum 21. Juni 2016 erlischt.

Offenbar hat die Bankenlobby hier ganze Arbeit geleistet, um den durch ausfallende Zinszahlungen entstehenden Schaden zu begrenzen. Darlehensnehmer müssen sich womöglich beeilen.

Fehlerhafte Belehrungen auch bei der Landesbank Berlin!

Auch Verträge bei der Landesbank Berlin sind potentiell widerrufbar. Unserer Ansicht nach enthalten Belehrungen die von der Bank im Zeitraum um das Jahr 2006 ausgegeben wurden Fehler, die zur Widerrufbarkeit der Verträge führen können. Es ist sehr wahrscheinlich, dass auch Verträge mit der Bank aus anderen Jahrgängen ähnliche Fehler enthalten und widerrufbar sind.

Landesbank Berlin bestimmt Beginn der Widerrufsfrist nicht eindeutig

In den Formularen der Landesbank Berlin heißt es zum Beginn der Widerrufsfrist: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ Diese Formulierung legt dem Leser nahe, dass der Fristbeginn noch von anderen Faktoren, als nur dem Erhalt der Belehrung, abhängig sein muss. Was aber im Einzelnen nach Erhalt der Belehrung noch passieren muss, um die Frist tatsächlich in Gang zu setzen, wird nicht erläutert. So bleibt es bei einer Formulierung, die nicht geeignet ist, den Kunden eindeutig und unmissverständlich zu belehren. Eine Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorgaben scheint hier sehr fraglich.

Die identische fragwürdige Formulierung findet sich auch in Formularen der AXA (2009), der BW Bank (2008) und der Commerzbank (2010).

Hinweis auf E-Mail als Textform für Widerruf fehlt in Formularen der Landesbank Berlin

Weiter heißt es: „Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax) widerrufen“. Gesetzlich vorgesehen ist jedoch auch die Möglichkeit, Verträge per E-Mail zu widerrufen. Die Belehrung ist an dieser Stelle damit erneut unvollständig.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Widerruf Experten überlassen

Als Darlehensnehmer sollten Sie eine Prüfung Ihrer Unterlagen durch Experten veranlassen. Bei Werdermann | von Rüden blicken wir auf langjährige Erfahrung im Bereich des Kredit- und Kapitalmarktrechts zurück. Eine Widerrufserklärung wird bei uns nur nach einer umfassenden Aufarbeitung des Einzelfalls abgegeben. Besonders wichtig ist dann ein professionelles Vorgehen gegenüber der Bank.

Wir sind zuversichtlich, auch Ihnen einen schnellen und reibungslosen Ausstieg aus Ihrem lästigen Alt-Darlehen verschaffen zu können. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet.


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