Uneidliche Falschaussage - Augsburg Fall Sarah Kern

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Die Münchner Designerin Sarah Kern wurde Anfang 2012 mit Ihrem früheren Ehemann Goran M.  vom Amtsgericht Augsburg zu mehreren Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Auf die Berufung der Verurteilten hat das Landgericht Augsburg die Freiheitsstrafe von Frau Kern aufgehoben und eine Geldstrafe von 60.000 € ausgesprochen (Augsburger Allgemeine vom 16.10.2012). Sarah Kern hat zugegeben, gegenüber der Polizei und dem Gericht falsch ausgesagt zu haben, dass Sie 40.000 € von einem  Betrüger nicht zurückerhalten habe.  Die Freiheitsstrafe von Goran M. setzte die Kammer trotz 18 Vorstrafen zur Bewährung aus und erteilte eine Geldauflage in Höhe von 15.000 €.

Vor welcher Stelle kann man sich wegen falscher uneidlicher Aussage strafbar machen?

Gemäß § 153 StGB wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, wer vor Gericht oder einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt.

Straflos bleibt somit, wer vor Polizei, Staatsanwaltschaft, Notaren oder privaten Schiedsgerichten falsch aussagt (Thomas Fischer, StGB, 59. A., § 153 Rn 8).

Was ist eine falsche Aussage?

Nach herrschender Meinung ist eine Aussage falsch, wenn der Inhalt der Aussage mit der objektiven Sachlage nicht übereinstimmt (BGH 7, 147). Abgrenzungsprobleme können beim Verschweigen von Tatsachen entstehen. Für den Vernehmungsgegenstand ersichtlich wesentliche Tatsachen hat ein Zeuge auch ohne besonderes Befragen anzugeben (vgl. BGH 1,23; 2,90).

Der Verfasser ist seit 2001 als Verteidiger tätig. Vor vielen Jahren wurde er von einem  Mandanten kontaktiert, der - ohne Vorstrafen - wegen einer falschen uneidlichen Aussage im Gerichtssaal festgenommen wurde. Er hatte zuvor als Zeuge die Aussage eines Angeklagten bestätigt. Als der Angeklagte auf Anraten seines Verteidigers seine Aussage zurücknahm, stellte sich somit heraus, dass auch die Aussage des Zeugen falsch war. Zeugen dürfen jedoch - im Gegensatz zu Angeklagten - vor Gericht nicht lügen. Dies führte dazu, dass der Angeklagte zwar zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, jedoch als freier Mann den Gerichtssaal  verließ, während der Zeuge festgenommen wurde.

Nach Eintreffen des Verfassers wurde der Zeuge unverzüglich entlassen. Gegen ihn wurde schließlich im Wege eines Strafbefehls nur die Mindeststrafe verhängt.

Betroffene einer Falschaussage sollten daher frühzeitig den Rat eines versierten Strafverteidigers suchen. Soweit Sie als befreundeter Zeuge eines Angeklagten aussagen, sollten Sie bedenken, dass der Verteidiger des Angeklagten dessen Interessen vertreten muss und  Sie somit nicht unabhängig hinsichtlich Ihrer Aussage beraten kann.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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