Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort wird vorgeworfen? Was ist zu tun?

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Ein solches Verfahren ist schnell eingeleitet. In der Praxis kommen solche Fälle sehr häufig vor. Es kann jeden Verkehrsteilnehmer treffen, da das Delikt sehr schnell erfüllt ist und der Bereich der Bagatelle, also der nicht strafrechtlichen Relevanz, sich im Bereich eines Femdschadens in Höhe von 50 bis 80 Euro abspielt. Da die meisten Schäden jedoch höher sind, ist die Anzahl solcher Verfahren hoch.

Mancher Betroffene hat nichts bemerkt. Mancher Betroffene hat die Lage vielleicht unterschätzt. Mancher Betroffene meinte, mit dem Hinterlassen einer Visitenkarte alles Nötige veranlasst zu haben. Wenn ein polizeilicher Anhörungsbogen zugesandt wird oder die Polizeibeamten einfach vor der Tür stehen, so empfiehlt es sich, zunächst keine Angaben zur Sache zu machen und sich mittels eines Anwalts, idealerweise Fachanwalt für Verkehrsrecht, Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen. Mit dem Wissen der Akte, kann es sinnvoll sein, eine Schilderung abzugeben, oder zu schweigen, oder vielleicht auch ein Gutachten anzuregen, bezüglich des Unfalls an sich oder vielleicht auch nur bezüglich der Wahrnehmbarkeit eines solchen Unfalls.

Auch die Beibringung eines Privatgutachtens ist möglich.

Wichtig ist sicherlich auch, seine eigene KFZ-Haftpflichtversicherung darüber zu informieren, dass möglicherweise ein Schaden vorliegt. So ist man seiner Obliegenheit als Versicherungsnehmer nachgekommen, einen Unfallschaden zügig zu melden. Da es häufig vorkommt, dass Mandanten von so einem Strafverfahren völlig überrascht sind, da sie von einem Unfall nichts mitbekommen haben und einen solchen auch gar nicht bestätigen können, sollte die Meldung bei der Versicherung auch genau so formuliert werden und erfolgt letztlich nur zur Absicherung des Mandanten.

Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass sich tatsächlich ein Unfall unter Beteiligung des Mandanten ereignet hat, so macht es bei der Staatsanwaltschaft einen guten Eindruck, wenn man sich darum kümmert, dass der Geschädigte seinen Anspruch auf Schadensersatz erfüllt bekommt.

Dies wird letztlich auch eine Verfahrenseinstellung fördern.

Die Auswirkungen einer Verurteilung wegen Unfallflucht können massiv sein. Je nach Höhe des Fremdschadens (höher als 1.300 Euro), wird man sogar mit der Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen haben, neben der Geldstrafe. Das Gesetz sieht auch eine Freiheitsstrafe vor, aber dafür müssen schon Umstände hinzutreten, die den Mandanten massiv belasten, z.B. eine oder mehrere einschlägige Vorstrafen und erheblicher Fremdschaden.

Die Kosten des Anwalts lassen sich über eine vorhandene Rechtsschutzversicherung absichern.

Die Kostendeckungszusage steht allerdings immer unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Begehung kommt. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist allerdings auch nur vorsätzlich begehbar.

Das Ziel der Verteidigung kann daher nur eine schnellstmögliche Einstellung des Verfahrens, möglichst vor Anklageerhebung, sein.

Falls keine Rechtsschutzversicherung besteht, wird jeder Anwalt vor seinem Tätigwerden eine Kosteneinschätzung machen können, so dass man weiß, was auf einen zukommt. Wichtig ist nur, sich frühzeitig an einen Spezialisten zu wenden, da dann der Fall optimal bearbeitet werden kann. Nur so lässt sich z.B. eine Einstellung des Verfahrens vor Anklageerhebung erreichen.

Allerdings ist es auch noch möglich, nach Anklageerhebung auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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