Unfall in der Straßenbahn

  • 1 Minuten Lesezeit

Unfall in der Straßenbahn

Sollte ein Fahrgast bei einem Unfall in einer Straßenbahn verletzt worden sein, so steht dieser dem – zumeist übermächtig erscheinenden – Betreiber des Verkehrsmittels nicht schutzlos gegenüber. Im Gegenteil: Eine Vielzahl von Regelungen erleichtert es dem Unfallopfer, welches die Straßenbahn in Anspruch genommen hat, seine Ansprüche gegenüber dem Betreiber geltend zu machen.

Ist der Fahrer am Unfall Schuld, weil er z. B. angetrunken war, muss dieser bzw. das Unternehmen bei dem er angestellt ist, Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen.

• Schadensersatz ist insoweit die Wiedergutmachung eines Schadens durch die Zahlung von Geld. Hierbei ist der Geschädigte so zu stellen, als wäre der Unfall nicht eingetreten.

• Das Schmerzensgeld stellt eine Sonderform des Schadensersatzes dar, mit welchem erlittene Schmerzen kompensiert werden sollen. Es dient als Ausgleich für erlittene Verletzungen oder Schocks und ist unabhängig von den Kosten für die Heilbehandlung, die ebenfalls von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen werden, an den Fahrgast zu zahlen. 

Es lässt sich schwerlich eine pauschale, konkrete Summe bestimmen, es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an.

Dabei werden unter anderem folgende Punkte berücksichtigt:

- Art, Intensität und Dauer der Verletzung

- Schweregrad der Schmerzen

- Zeitspanne der Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit

- vorsätzliche/grob fahrlässige Herbeiführung durch den Schädiger

Auch die dem verletzten Fahrgast entstehenden Anwaltskosten sind grundsätzlich erstattungsfähig.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Helmut Müller

Beiträge zum Thema