Unfall mit Wohnmobil: Entschädigung für Nutzungsausfall?

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Der Sommer und damit die Haupturlaubszeit sind schon fast wieder vorbei, dennoch sind auch weiterhin viele Menschen mit dem eigenen Wohnmobil unterwegs. Immer wieder passieren dabei Unfälle, nach denen das Wohnmobil kurzfristig nicht mehr benutzbar ist. Klar ist, dass dann der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherer für die Reparaturkosten aufkommen muss. Ist aber auch der Nutzungsausfall zu erstatten? Die Gerichte entscheiden das unterschiedlich, weil es wie so oft auf den Einzelfall ankommt.

(Kein) Nutzungsausfall für beschädigtes Wohnmobil

Wer als Geschädigter in einen Unfall verwickelt wird, hat regelmäßig Anspruch darauf, dass sein Fahrzeug repariert wird bzw. die Kosten für die Reparatur übernommen werden. Ist das Fahrzeug zwischenzeitlich nicht mehr benutzbar, kann auch der Ausfall des Fahrzeugs ein Schaden sein, der zu ersetzen ist. Voraussetzung dafür ist aber eine spürbare Nutzungsentbehrung. Bei Wohnmobilen und anderen Freizeit- und Liebhaberfahrzeugen haben die Gerichte das lange Zeit abgelehnt. Begründung: die jederzeitige Benutzbarkeit eines Wohnmobils o.ä. steigere zwar die Lebensqualität. Dies sei aber kein ersatzfähiger materieller Wert, sodass bei Nichtnutzbarkeit auch kein Nutzungsausfallschaden entstehe. Anders sei das unter Umständen nur dann zu beurteilen, wenn neben dem aktuell beschädigten Fahrzeug kein weiteres für den alltäglichen Gebrauch zur Verfügung stehe.

Alltäglicher Gebrauch entscheidend

Wer sein Wohnmobil demnach nicht nur zu reinen Freizeitzwecken nutzt, sondern auch im Alltag auf die ständige Verfügbarkeit angewiesen ist, hat gute Chancen auf Nutzungsausfallentschädigung. Gleiches gilt dann übrigens auch für Oldtimer. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass das Fahrzeug normalerweise – wenn es nicht kaputt ist – als tägliches Transportmittel eingesetzt wird.

Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach Ausstattungsmerkmalen 

Wenn man nun aus vorgenannten Gründen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung hat, bleibt die Frage, wie hoch diese bei einem Wohnmobil anzusetzen ist. Auch bei dieser Frage sind die Gerichte unterschiedlicher Auffassung. So reicht die Bandbreite der anzusetzenden Nutzungsausfallentschädigung von der untersten Preisklasse über die für einen Mittelklasse-Pkw bis hin zur Entschädigung für den Ausfall eines SUV. Begründet wird das stets mit der Ausstattung des Wohnmobils. Halten einige Gerichte Wohnmobile für unpraktisch und unkomfortabel, sehen andere durchaus die Entwicklung der letzten Jahre im Hinblick auf Qualität und Komfort. Auch hier kommt es also auf die tatsächlichen Ausstattungsmerkmale an, sodass keine pauschale Aussage zur Höhe der Nutzungsausfallentschädigung getroffen werden kann.

Sie hatten einen Unfall mit Ihrem Wohnmobil und die (gegnerische) Versicherung weigert sich, den dadurch entstandenen Nutzungsausfall zu erstatten? Das muss nicht zwingend „das letzte Wort“ sein. Es sind inzwischen durchaus Situationen anerkannt, in denen auch beim Wohnmobil Nutzungsausfall zu zahlen ist. Sprechen Sie uns gerne an. Wir prüfen für Sie, ob in Ihrem konkreten Fall Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung besteht, und setzen diesen Anspruch ggf. für Sie durch. 



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