Unfall? Was ist zu tun? Wie bekomme ich vollen Schadensersatz?

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Reden ist Silber - Schweigen ist Gold

Nach einem Unfall sollte man sich nicht zu unbedachten Äußerungen hinreißen lassen. Grundsätzlich gilt: Reden ist Silber - Schweigen ist Gold. Es ist verständlich, dass man nach einem Unfallereignis sehr aufgeregt und möglicherweise verletzt und unter Schock steht. Unterschreiben Sie daher kein Schuldeingeständnis an der Unfallstelle - sonst ist unter Umständen der Versicherungsschutz gefährdet. Sprechen Sie evtl. Zeugen an und erfragen Sie die Anschrift. Bei größeren Beschädigungen, wenn Alkohol im Spiel ist und bei Personenschäden sollte die Polizei hinzugezogen werden.

Sofort zum Anwalt

Nehmen Sie am besten sofort mit einem Anwalt Ihres Vertrauens Kontakt auf. Nur so kann gewährleistet werden, dass Ihre Interessen bestmöglich gewahrt werden. Machen Sie vor Kontaktaufnahme mit einem Anwalt keine Angaben gegenüber Versicherungen, Polizei, Staatsanwaltschaft oder Behörden, die über ihre Angaben zur Person hinausgehen.

Übrigens: bei unverschuldetem Unfall sind die Anwaltskosten Teil des Schadens und müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Warum sollte man sich dann selbst mit der Versicherung herum ärgern?

Vorsicht vor „Sofortservice" oder „Schadenmanagement" der Versicherung

Die KFZ-Versicherer regulieren jährlich mehrere Millionen Verkehrsunfälle mit einem Schadenvolumen in Höhe von rund 20 Milliarden Euro. Durch den harten Preiskampf auf dem KFZ-Versicherungsmarkt sehen sich die Versicherer gezwungen die Kosten zu drücken. Dies geschieht regelmäßig durch das sog. Schadenmanagement. Hierbei versuchen die Versicherungen oft dem Geschädigten seine berechtigten Ansprüche zu kürzen. Sofern Ihnen die gegnerische Versicherung die komplette Abwicklung des Schadens anbietet, ist dieses Angebot abzulehnen. Derartige Angebote dienen regelmäßig dazu, die Ansprüche zu kürzen. Oder glauben Sie, dass ein Gutachter der Versicherung den Schaden neutral ermittelt? Was ist zum Beispiel mit Schmerzensgeld oder Verdienstausfall?

Nur mit Hilfe eines versierten Verkehrsanwalts können Sie vollen Schadensersatz sicherstellen.

Schadenhöhe ermitteln lassen

Außer bei Bagatellschäden (bis ca. 750 €) haben Sie das Recht einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, der die Beweislage sichert und die korrekte Schadenhöhe ermittelt. Im Gegensatz zu Kostenvoranschlägen enthält ein Gutachten auch Angaben zu Wertminderung des Fahrzeugs, Wiederbeschaffungs- oder Reparaturdauer. Sind Sie unverschuldet an dem Unfall beteiligt, muss die gegnerische Versicherung die Kosten des Gutachtens übernehmen.

Fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis

Sie haben als Geschädigter das Recht, den Schaden auf Basis des Gutachtens („fiktive Abrechnung") abzurechnen und sich die Reparaturkosten ohne tatsächliche Reparaturdurchführung auszahlen zu lassen. Bei einem Totalschaden erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes ihres Fahrzeuges.

Doch hier gilt besondere Vorsicht! Bei dieser Wahl der Abrechnung kommt es regelmäßig zu unberechtigten Kürzungen durch die Versicherung.

Streit um die Verursachung des Unfalls

Oft steht die Verursachung des Unfalls in Streit. Ursache eines Unfalls ist in der Regel die Verletzung von Verkehrsvorschriften. Dann ist der Streit über den Grund der Haftung und die Höhe des Schadens vorprogrammiert.

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt dann das Kostenrisiko für Anwalts- und Gerichtskosten, wenn Streit um die Verursachung des Unfalls besteht und deckt auch die Kosten der Abwehr von meist gleichzeitig gegen Unfallbeteiligte eingeleitete Bußgeldverfahren oder Strafverfahren ab.

Also: gleich zum Anwalt!

Kanzlei SVM

Rechtsanwalt Hennecke

Bürocenter Hasepark

Franz-Lenz-Str.4

49084 Osnabrück

Tel. 0541-331100



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