Unfallabwicklung

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AUTOUNFALL: SOFORT EINEN ANWALT EINSCHALTEN

Schnell ist er passiert, so ein Verkehrsunfall. Und dann beginnt in vielen Fällen eine Vielzahl von Fragestellung zu bewerkstelligen. Der Weg zu einem Rechtsanwalt fällt den wenigsten Geschädigten dann leicht. Falls dies erforderlich ist, heißt das nämlich auch, dass es keine einfache Lösung gibt beziehungsweise ein Rechtsstreit bevorsteht. Und wenn keine Rechtsschutzversicherung da ist, wird erst recht der Weg zum Anwalt gescheut.

Daher stellt sich die Frage: Nach dem Unfall sofort einen Anwalt beauftragen: ja oder nein? Die Folgen eines Verkehrsunfalls sind oft komplex. Wer hat Schuld? Gibt es  eine Nutzungsausfallentschädigung? Wer trägt die Kosten? Besteht Anspruch auf einen eigenen Gutachter etc….

Oft wird nach einem Unfall erst ein Rechtsanwalt, der sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat, eingeschaltet, wenn die Situation unausweichlich und nicht mehr selbst zu bewerkstelligen ist. Doch dann kann es eventuell nur noch um Schadensbegrenzung für die Geschädigten gehen.

Es lohnt sich demnach, rechtzeitig einen Anwalt bei einem Verkehrsunfall hinzuzuziehen. Ziel der Versicherungen ist es vielfach, Kürzungen zu vollziehen und dem sollte von Anfang entgegengetreten werden.

Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand, selbst ein versierter Gutachter kann binnen sehr kurzer Zeit vermittelt werden. Und: Die Gutachter-Kosten bei einen von dem Gegner allein verursachten Unfallschaden werden von der gegnerischen Haftpflicht in voller Höhe übernommen! Gleiches gilt für die Anwaltskosten.


Foto(s): Georg Wegmann

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