Unfallflucht nach Beschädigung durch Einkaufswagen

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Mit einer gut begründeter Entscheidung kommt das Amtsgericht Dortmund in einem Beschluss vom 01.09.2020, Az.: 723 Cs-268 Js 1007/20-276/20, zu dem Ergebnis, dass das Wegrollen eines Einkaufswagens beim Beladen des Fahrzeuges mit Beschädigung eines anderen Fahrzeuges keinen Unfall im Straßenverkehr darstellt, und dies daher nicht zu einer Unfallflucht führt. Das Amtsgericht Dortmund folgt damit nicht der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung mit der es sich aber auseinandersetzt.

Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 11.11.2011,  Az.: 111-1 RVS 62/11 ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf aufgehoben, mit dem das Landgericht Düsseldorf eine ähnliche Ansicht vertreten hat, und ebenfalls nicht von einem Unfall im Straßenverkehr ausging, da sich hierbei gerade nicht eine straßenverkehrsspezifischer Gefahr verwirklicht hat, und ein solcher notwendiger straßenverkehrsspezifischer Zusammenhang beim Anstoß eines Einkaufswagens an ein anderes Fahrzeug nicht zu sehen ist. 

Dennoch sieht die überwiegende Meinung und Rechtsprechung insbesondere auch das Oberlandesgericht Nürnberg, Az.: 2 St OLG Ss 147/10,  in der Kollision eines Einkaufswagens mit einem parkenden Pkw auf einem öffentliche zugänglichen Parkplatz einen Unfall im Sinne des § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB.  

Ein sich späteres Entfernen stellt damit in aller Regel nach der überwiegenden Rechtsprechung ein unerlaubte Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB dar, was mithin zu erheblichen Folgen für die Fahrerlaubnis führen kann.  


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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