Unfallversicherung beim Betriebssport?
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Das Bundessozialgericht hat kürzlich ein bedeutendes Urteil gefällt, das die Grenzen des Versicherungsschutzes bei betrieblichen Freizeitaktivitäten klarstellt. In dem Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der sich bei einem betriebsinternen Fußballturnier verletzt hatte. Der Arbeitnehmer hatte argumentiert, dass es sich um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung gehandelt hatte. Der Unfall sei somit als Arbeitsunfall anzuerkennen. Das Bundessozialgericht entschied jedoch, dass ein solches Fußballturnier nicht als Betriebssport oder betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung gilt. Verletzungen, die bei solchen Turnieren auftreten, sind deshalb nicht als Arbeitsunfälle anzuerkennen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass betriebsinterne Fußballturniere nicht den gleichen Schutz wie reguläre betriebliche Aktivitäten genießen, da sie nicht direkt mit der Arbeitstätigkeit verbunden sind. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie bei der Teilnahme an solchen Freizeitaktivitäten nicht automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Arbeitgeber sollten sich bewusst sein, dass sie klare Richtlinien für betriebliche Veranstaltungen zu entwickeln haben, um Missverständnisse und rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.
Bei Fragen zum Sozialrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Tilch, Fachanwalt für Sozialrecht, gerne mit Rat und Tat zur Seite.
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