UnicorntradeFX – BaFin warnt Anleger vor unerlaubten Geschäften – was tun bei Anlagebetrug?

  • 4 Minuten Lesezeit

Von der UnicorntradeFX betrogene Anleger verlangen ihr Geld zurück! Sie hinterfragen, weshalb die Auszahlung ihrer „angelegten“ Gelder und der versprochenen Gewinne bisher ausgeblieben ist. Was mag die Ursache hierfür sein? Betroffene Anleger sind davon überzeugt, dass es Anlagebetrug sein muß, und zwar insbesondere auch deshalb, weil die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin vor den unlauteren Machenschaften der vermeintlichen Trading Plattform unlängst gewarnt hat. Werden geschädigte Anleger ihr Geld zurückerhalten? Wer kann helfen?

Kaum zu fassen, aber die Website ist ein totaler Fake!

Auf der Fake-Website mussten Anleger unter anderem folgende falsche Versprechen lesen:

„Eröffnen Sie ein Konto bei uns und genießen Sie die Handelserfahrung mit professionellem Brokerage - Große Auswahl an Handelsaufträgen (einschließlich Stop-Loss und Limit)... Keine Preis- und Ausführungsmanipulationen - Gleiche Preise und Liquidität für alle Kunden - Zugang zu hochentwickelten Analysen und Nachrichten. Die Portfolios sind... in einer einzigen Anlagelösung gebündelt. Sie sind fachmännisch zusammengestellt und umfassen Aktienfonds, verwaltete Konten für festverzinsliche Wertpapiere und auch alternative Direktanlagen, die von KPMG und Deloitte geprüft und verifiziert werden.“

Da die Website in der Tat ziemlich aufwendig gestaltet war und Anleger an die vorgeheuchelte Seriosität glaubten, haben die meisten von ihnen sicherlich nicht an Anlagebetrug gedacht, als sie unmittelbar nach dem Besuch der Website hohe Geldbeträge „investiert“ hatten. Doch anstelle der heuchlerisch zugesagten satten Renditen realisierten betroffene Anleger bloß empfindliche Verluste, zumal kein einziger Cent wirklich angelegt worden ist. Besonders beklagenswert ist zudem der Umstand, dass sogar Profis den Schwindel nicht sofort bemerkt hatten. Wo gibt es Hilfe für geschädigte Anleger?

Die verantwortlichen Betreiber sind anonym!

Die verantwortlichen Betreiber hinter der UnicorntradeFX verschleiern Anlegern die wahren Tatsachen und die eigene Identität. Die verantwortlichen Betreiber verwenden zahllose ähnliche Websites auf Grundlage desselben zwielichtigen Geschäftsmodells! Die betrügerischen Broker aktualisieren ihre Websites permanent und schalten sie bei Bedarf schnell on- oder offline. Noch dazu verändern die Täter meist ihre Top-Level-Domain, was oft dazu führt, dass die staatlichen Aufsichtsbehörden schnell irregeleitet werden und ihre bisherigen Ermittlungen ins Nichts führen!

Wer also ist der Betreiber von UnicorntradeFX? Auf der Website von UnicorntradeFX gibt es dazu nur spärliche Angaben. Neben zwei verschiedenen Support-E-Mail-Adressen, die man auf der Seite vorfindet, support@unicorntradedx.com sowie support@unicorntradefx.com, wird dem potenziellen Anlageinteressenten noch die Kontakt-Telefonnummer +35722022618 mit zypriotischer Ländervorwahl aufgeführt, was aber keinerlei Rückschlüsse auf die Betreiber der Plattform zulässt. Auch die Anschrift Leontiou Machaira 58, Limassol in Zypern bleibt in Bezug auf die Plattformverantwortlichen eine Sackgasse, denn ein Unternehmen namens UnicorntradeFX sucht man dort vergebens.

Anleger merken nichts vom Anlagebetrug!

Noch während etliche Anleger auf hohe Gewinne hoffen, vollzieht sich der Anlagebetrug unbemerkt im Hintergrund. Skepsis kommt erst, wenn die betrügerischen Broker das Geld nicht auszahlen wollen. Nicht selten sind die betrügerischen Broker dann schon flüchtig und nicht mehr für ihre Anleger erreichbar! Betrogene Anleger berichten oft, dass sie erst noch vermeintliche Steuernachzahlungen leisten und andere Gebühren hätten zahlen müssen. Und trotz Ausgleich jener - vermeintlich legal angefallenen - Forderungen kam es auch dann nicht zu einer Auszahlung der Geldbeträge. Es leuchtet schnell ein, dass eine Auszahlung des Geldes an die Anleger gar nicht vorgesehen ist. Es gibt somit auch gar kein Investment! Das gutgläubig „investierte“ Geld der Anleger fließt immer sofort an die Anlagebetrüger

Die BaFin warnte Anleger bereits am 10.02.2022: Was hat diese Warnung Opfern genutzt? 

Obwohl viele Anleger im Vorfeld oft gewissenhaft Online-Recherche betrieben hatten und ernstlich darum bemüht waren, nicht leichtfertig ihr Geld anzulegen, blieben ihre ernsthaften Bemühungen, etwaige Betrügereien im Vorfeld aufzudecken, erfolglos. Insofern gingen sie irrig von der Rechtmäßigkeit ihrer beabsichtigten „Investition“ aus. Jene Anleger waren aber bloß deshalb nicht in der Lage, die kriminellen Absichten der falschen Broker aufzudecken, weil die Täter meist noch eine längere Dauer nach dem Anlagebetrug kriminell unterm Radarschirm der Behörden agieren können. Dies ist unmittelbar die Folge davon, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden auf die Betrüger oft ziemlich spät aufmerksam werden. Denn die Aufsichtsbehörden geben Warnlisten tatsächlich nur dann heraus, wenn ihnen der Anlagebetrug von bereits vorher betrogenen Anlegern zugetragen wurde. Spätere Anleger haben praktisch immer das Nachsehen. Erst wenn also bereits betrogene Anleger ihre üblen Erfahrungen mit den falschen Brokern öffentlich in Foren, Bewertungsplattformen oder auf sozialen Medien mit anderen Nutzern teilen und etwa bei Auszahlungsproblemen mit den falschen Brokern darauf spezialisierte Rechtsanwälte aufsuchen, geben die staatlichen Behörden ihrerseits – so auch die BaFin am 10.02.2022 - erste Warnungen auf schwarzen Listen für Broker heraus! Das nutzt betrogenen Anlegern nichts mehr, da ihr Geld offensichtlich verloren ist.

Was tun betrogene Opfer?

Betrogene Anleger erstatten oft Strafanzeige, da sie irrtümlich denken, auf solche Weise ihr Geld zurückzubekommen. Tatsächlich bezweckt eine Strafanzeige aber nicht die Wiederbeschaffung des verlorenen Geldes, sondern sie dient lediglich der Strafverfolgung und führt im besten Fall auch zu einer Bestrafung der Täter! Betrogene Anleger müssen sich ihr Geld auf anderem Wege beschaffen. Dazu braucht es komplexen Sachverstand und viel Zeit für intensive Nachforschungen. Die staatlichen Ermittlungsbehörden können Anlegern meist nicht helfen. „Unsere jahrelange Expertise und insbesondere unsere vielfältigen nationalen und internationalen Netzwerke ermöglichen es uns, individuelle und intensive forensische Ermittlungen selbst vorzunehmen und insofern gerade auch Fälle mit internationalem Bezug erfolgreich zu lösen. Wir verfolgen dabei stets die Spur des Geldes. Damals hieß es noch, Geld sei nicht weg, sondern nur woanders. Nun können wir dies ergänzen: Geld ist sogar noch digital verfolgbar, wenn es bereits über einen Kryptoexchanger in Bitcoin eingezahlt und in der Blockchain anonymisiert wurde“, erklärt Rechtsanwalt Jochen Resch von der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte.


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