Fischer Group – BaFin warnt Anleger vor unerlaubten Geschäften: Anlagebetrug?

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Von der Fischer Group geschädigte Anleger machen nun öffentlich, dass ihnen eine Auszahlung ihrer „investierten“ Geldbeträge nebst den vorgeheuchelten Gewinnen bislang verweigert wurde. Was ist der Grund dafür? Etliche Anleger sind überzeugt, sie seien Opfer eines Anlagebetruges geworden, zumal seit dem 22.11.2022 im Zusammenhang mit der „Fischer & Partner Ltd“, Betreiberin der Website fischer-group-consulting.com, eine handfeste Warnung der Aufsichtsbehörde BaFin existiert, die auf die unerlaubten Geschäftsmethoden verweist. Anleger verlangen ihr Geld zurück! Welche Chancen haben sie?

Kaum zu fassen: Die Homepage ist nicht echt!

Auf der unechten Homepage vernahmen Anleger nur freche Lügen wie diese:

Die Fischer Group ist ein Zusammenschluss von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und ... Unternehmensberatung, Consulting und Servicedienste Rechnungswesen."

Alles schien seriös und echt. Doch es war nur eine Illusion, um den sich anschließenden Anlagebetrug in Gang setzen zu können! Tatsächlich „investierten“ Anleger oft Unsummen, doch anstelle der in Aussicht gestellten hohen Gewinne  gab es nur hohe Verluste! Kein einziger Cent wurde Anlegern ausbezahlt. Perfide ist insbesondere der Fakt, dass selbst Experten den ganzen Schwindel nicht sofort durchschaut haben. Wer wird Anlegern weiterhelfen?

Wer sind die verantwortlichen Hintermänner?

Die verantwortlichen Hintermänner der Fischer Group verbergen ihren Opfern gekonnt die echten Fakten und täuschen Anleger in Bezug auf ihre wahre Identität. Die Verbrecher betreiben etliche Websites, die sich alle sowohl inhaltlich als auch strukturell ähnlich sind und zudem alle dasselbe betrügerische Geschäftsmodell aufweisen! Die Betrüger halten jene Websites aktuell, um sie im Bedarfsfall rasch im Internet hochzuladen oder um sie fix wieder offline zu nehmen. Auch verändern die Täter im gleichen Zug ihre Top-Level-Domain und sind so leicht dazu fähig, staatliche Aufsichtsbehörden ohne Weiteres irrezuleiten und Ermittlungen empfindlich zu verzögern.

Wer also ist der Betreiber von Fischer Group? Auf der Website von Fischer Group gibt es diesbezüglich kaum verwertbare Angaben. Zwar wird der Betreiber Fischer Group Ltd. mit den Adressen 41b Naseby Road, Dagenham, RM10 7JR, UK und Odinsgatan 13, 411 03, Göteborg, SE angegeben, dort sind die Macher von Fischer Group dennoch nicht zu finden, schließlich handelt es sich um Scheinadressen. Daneben finden sich da auch die übliche E-Mail-Adresse info@fischer-group-consulting.com und die Telefonnummer +46 31 753 97 33. Die Domain fischer-group-consulting.com wurde am 28.04.2022 bei 1API GmbH registriert.

Anleger können schwer akzeptieren, dass alles nur Anlagebetrug ist!

Die meisten Anleger hoffen noch auf hohe Gewinne, obgleich sie bereits Opfer des Anlagebetrugs geworden sind. Jene Anleger haben oft erst Zweifel an der Rechtmäßigkeit ihrer vermeintlichen Geldanlage, wenn die selbsternannten Broker ihnen die Auszahlung des Geldes verweigern. Meist sind die Betrüger dann schon längst flüchtig und nicht mehr erreichbar! Die Betrugsopfer erzählen oft, dass sie überdies meist noch vermeintlich legal angefallene Steuern, Gebühren oder sonstige Zahlungen hätten begleichen müssen. Doch selbst nach Zahlung dieser Geldsummen erfolgte die Auszahlung des Geldes abermals nicht. Es existiert kein reales Investment! Das gutgläubig „investierte“ Geld der arglosen Opfer fließt indes unmittelbar an die betrügerischen Broker!

Die BaFin warnt Anleger: Was bringen Anlegern grundsätzlich Warnlisten von Aufsichtsbehörden?

Obschon etliche Anleger vormals eigene gewissenhafte Online-Recherchen getätigt hatten, vermochten sie nicht, verdächtige Fakten zum „Broker“ ihrer Wahl zu recherchieren. Infolgedessen gingen Anleger fälschlich von einer rechtmäßigen „Geldanlage“ aus. Sie waren aber nur deshalb nicht imstande, die wahren Umstände im Vorfeld zu erkennen, weil die Betrüger meist noch längere Zeit nach dem Anlagebetrug weiterhin kriminell agieren können. Dies hat damit zu tun, dass die zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörden ihrerseits auf die Betrüger meist erst sehr spät aufmerksam werden. Denn jene Aufsichtsbehörden geben Warnlisten oft erst dann heraus, wenn der Anlagebetrug ihnen von vorherigen Betrugsopfern bekanntgegeben worden ist. Nachfolgende Anleger haben meistens das Nachsehen und erkennen ihrerseits erst viel zu spät, dass etwas unrechtmäßig ist. Erst wenn also bereits betrogene Anleger ihre negativen Erfahrungen mit dem falschen Broker öffentlich in Foren, Bewertungsplattformen oder auf sozialen Medien teilen und etwa bei Auszahlungsproblemen mit den falschen Brokern darauf spezialisierte Rechtsanwälte konsultieren, geben die staatlichen Behörden ihrerseits – so auch die BaFin am 22.11.2022 - erste Warnungen auf schwarzen Listen für Broker heraus! Das nutzt betrogenen Anlegern wenig, ihr Geld ist offenkundig weg!

Was tun die Opfer?

Betrogene Anleger erstatten oft Strafanzeige bei der Polizei. Doch eine Strafanzeige bezweckt bloß die Strafverfolgung und führt bestenfalls auch zu einer Bestrafung des Täters! Betrogene Anleger erhalten durch eine Strafanzeige keinen einzigen Cent ihres Geldes wieder, sondern müssen es auf andere Art probieren. Hierzu ist komplexer Sachverstand erforderlich. Ferner braucht es viel Zeit für intensive Recherchen. Die staatlichen Ermittlungsbehörden scheitern hier meist schon aufgrund ihrer begrenzten personellen und technischen Kapazitäten. Und hier setzen Resch Rechtsanwälte, an: „Unsere jahrelange Expertise und insbesondere unsere vielfältigen nationalen und internationalen Netzwerke ermöglichen es uns, individuelle und intensive forensische Ermittlungen selbst vorzunehmen und dadurch insbesondere auch Fälle mit internationalem Bezug erfolgreich zu lösen. Wir verfolgen dabei stets die Spur des Geldes. Damals hieß es noch, Geld sei nicht weg, sondern nur woanders. Nun können wir dies ergänzen: Geld ist sogar noch digital verfolgbar, wenn es bereits über einen Kryptoexchanger in Bitcoin eingezahlt und in der Blockchain anonymisiert wurde“, erklärt Rechtsanwalt Jochen Resch.


Resch Rechtsanwälte - Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986

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