Unrechtmäßige Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung – Geld zurück!

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Der Treuhänderstreit in der privaten Krankenversicherung nimmt Fahrt auf.

Um was geht es genau?

Erhöht der private Krankenversicherer die Beiträge, bedarf dies der ordnungsgemäßen Zustimmungserklärung eines unabhängigen Treuhänders. Name und Anschrift dieses Treuhänders müssen dem Versicherungsnehmer mitgeteilt werden. Über eine Beitragerhöhung müssen die Versicherer einen Monat im Voraus schriftlich informieren. Weiterhin muss der Versicherer begründen, weshalb er die Beiträge erhöht.

Nach einer aktuellen Rechtsprechungsentwicklung hat sich gezeigt, dass die Prämienerhöhungen von einigen Krankenversicherungsunternehmen unwirksam waren (bisher AXA). Den Krankenversicherten, die die Beitragserhöhungen zurückgeklagt hatten, wurden bereits in einigen Gerichtsentscheidungen die Ansprüche auf Rückzahlung der Beitragserhöhungen zugesprochen. In Einzelfällen kann dies sogar mehrere 10.000 Euro ausmachen.

Was folgt daraus?

Ist der Treuhänder nicht unabhängig im Sinne des Gesetzes, besteht die Möglichkeit, dass der Versicherungsnehmer zu viel gezahlte Prämienerhöhungen zurückfordern kann. Auch wenn eine vollständige Begründung für die Erhöhung fehlt, können Sie den zu viel gezahlten Anteil zurückfordern. Außerdem muss der Versicherer den Rückforderungsbetrag verzinsen.

Für welchen Zeitraum?

Für jedes Jahr, in dem die Versicherung nicht nachweist, dass der Treuhänder unabhängig war, oder aus anderen Gründen die Prämienerhöhung unwirksam war, können Sie die Prämien zurückfordern. Längstens könnten Sie die Prämienerhöhungen der letzten zehn Jahre zurückerhalten.

Gibt es Gefahren – kann der Versicherer kündigen?

Nein. Der Versicherer darf lediglich bei einer schweren Vertragsverletzung eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Eine schwere Vertragsverletzung hat die Rechtsprechung angenommen, als zum Beispiel ein Versicherungsnehmer den Außendienstmitarbeiter der Versicherung mit einem Bolzenschneider attackierte (BGH IV ZR 105/11). Wenn Sie unrechtmäßig erhöhte Beiträge zurückfordern, gibt es keine Kündigungsgefahr.

Was können wir für Sie tun?

Gerne erhalten Sie von uns eine erste unverbindliche und kostenlose Einschätzung, ob in Ihrem Fall die Erhöhungen der Krankenkasse zurückgefordert werden können. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder schicken Sie uns eine E-Mail!

Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernehmen wir die Einholung einer Deckungszusage ebenfalls kostenlos für Sie. Diese übernimmt in der Regel die Kosten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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