PKV Private Krankenversicherung Beitragserhöhung unwirksam – Geld zurückfordern/klagen

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In gewohnter Regelmäßigkeit erhöhen private Krankenversicherungen (PKV) ihre Beiträge. Der BGH hat dem nun einen Riegel vorgeschoben! Mit zwei bahnbrechenden Urteilen aus Dezember 2020 stellt der BGH klar, dass Beitragserhöhungen nur unter gewissen Voraussetzungen zulässig sind ( Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19).

Für Versicherte bietet sich nun die Gelegenheit die erhöhten Beiträge der vergangenen Jahre zurückzuverlangen

Erfahren Sie hier mehr.


Zum Hintergrund

Der BGH urteilte, dass Beitragserhöhungen nur möglich sind, wenn sie den betroffenen Versicherten die Rechnungsgrundlage für die Erhöhung nach § 203 Abs. 5 VGG mitteilen. Rechnungsgrundlage für die Erhöhungen können zum Beispiel das Erreichen eines Schwellenwertes bei den Versicherungsleistungen oder der Sterbewahrscheinlichkeit sein. Es muss konkret angegeben werden, aus welchem Grund eine Beitragserhöhung stattfindet und wie sich diese berechnet. Pauschale Verklausulierungen reichen nicht. 

Diesen Erfordernissen kam in der Vergangenheit so gut wie keine – wenn nicht sogar gar keine -  PKV nach.

In den beiden Urteilen des BGH führte dies zu einem Rückzahlungsanspruch des versicherten in Höhe von mehreren tausend Euro.


Unser Rat 

Lassen auch Sie die Beitragserhöhungen der letzten Jahre überprüfen!

Hier ist die Regelverjährung von 3 Jahren zu beachten, obgleich juristisch noch nicht geklärt ist, ob nicht sogar eine Verjährung von 10 Jahren greift. Die Verjährung beginnt demnach mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 BGB). Solange können sie eine Beitragserhöhung in jedem Fall mittels Widerspruch anfechten. 

Neben dem zu viel gezahlten Beitragssatz haben Sie natürlich auch einen Anspruch auf Rückzahlung der über Jahre gezahlten Zinsen. Ihr Rückerstattungsanspruch kann damit einen Wert von mehreren tausend Euro erreichen.

Hier sollte in jedem Einzelfall geprüft werden, wie hoch die zu viel gezahlten Beiträge sind. 

Wir hören zunehmend, dass Versicherung sich versuchen quer zu stellen und sich gegen den Rückzahlungsanspruch wehren. Auch hier sollte im Einzelfall geprüft werden, ob eine Klage nötig und sinnvoll ist.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Zudem übernehmen manche Rechtsschutzversicherungen derartige Streitigkeiten. 

Gerne prüfen wir, ob Ihre Versicherung eine entsprechende Deckungszusage erteilt. 


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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