Untätigkeitsklage gegen die Kassenärztliche Vereinigung - Kein Geld für Corona-Test-Abrechnungen erhalten.
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Die Corona-Pandemie hat nicht nur das öffentliche Gesundheitssystem auf die Probe gestellt, sondern auch viele private Betreiber von Teststationen vor große Herausforderungen gestellt. Sie hatten die Aufgabe, COVID-19-Tests gemäß der Corona-Testverordnung (TestV) durchzuführen, doch nach der Abrechnung ihrer Leistungen warten viele Betreiber bis heute auf die entsprechende Auszahlung. Da die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die für die Abrechnung zuständig sind, häufig mit Verzögerungen kämpfen oder die Zahlungen nicht zeitnah vornehmen, kann eine Untätigkeitsklage eine wirksame Möglichkeit sein, eine Entscheidung zu erzwingen und die ausstehenden Gelder zu erhalten.
Was ist eine Untätigkeitsklage gegen die Kassenärztliche Vereinigung (KV)?
Eine Untätigkeitsklage kann erhoben werden, wenn eine Behörde – in diesem Fall die Kassenärztliche Vereinigung – nach Antragstellung oder Widerspruch nicht innerhalb einer festgelegten Frist handelt. Laut § 75 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist eine Untätigkeitsklage im Allgemeinen nach Ablauf von drei Monaten möglich, wenn die Behörde keine Entscheidung trifft. Auch wenn ein privater Betreiber einer Teststation auf eine Antwort nach einem Widerspruch oder einer Abrechnung wartet, kann er eine Untätigkeitsklage einreichen, um die Behörde zur Handlung zu zwingen.
Warum kommt es zu Verzögerungen bei Corona-Test-Abrechnungen?
Private Betreiber von Corona-Teststationen haben Anspruch auf Erstattung für durchgeführte Corona-Tests gemäß der Testverordnung (TestV). Doch trotz dieser klaren Vorgaben gibt es immer wieder Probleme bei der Auszahlung. Verzögerungen aufgrund Jahre (!) andauernder Plausibilitätsprüfungen innerhalb der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) führen dazu, dass viele Betreiber seit Jahren auf ihre Zahlungen warten müssen. Die Corona-Tests wurden zwar durchgeführt, aber das Geld bleibt aus.
Für Betreiber von Teststationen, die auf eine schnelle Auszahlung angewiesen sind, um ihre laufenden Kosten zu decken, kann diese Untätigkeit der KV zu existenziellen Problemen führen.
In solchen Fällen bietet die Untätigkeitsklage eine rechtliche Möglichkeit, um eine Entscheidung zu erzwingen und eine zügige Zahlung der ausstehenden Gelder sicherzustellen.
Wann ist eine Untätigkeitsklage gegen die Kassenärztliche Vereinigung sinnvoll?
Für Betreiber von Corona-Teststationen, die auf Zahlungen warten, die aber von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) nicht rechtzeitig bearbeitet werden, kann eine Untätigkeitsklage der richtige Schritt sein. Auch wenn zunächst eine Erinnerung oder ein Mahnschreiben an die KV geschickt wurde, führt dies häufig nicht zum gewünschten Erfolg. Dann bleibt nur noch der Weg über das Verwaltungsgericht.
Mit einer Untätigkeitsklage kann der Betreiber die Kassenärztliche Vereinigung (KV) zur Entscheidung zwingen, die nach den Vorschriften der Testverordnung (TestV) eigentlich fällig ist. Dies kann dazu führen, dass die Zahlungen für durchgeführte Corona-Tests beschleunigt werden und die Betreiber der Teststationen schnell die nötige Liquidität erhalten.
Welche Kosten fallen bei einer Untätigkeitsklage gegen die Kassenärztliche Vereinigung an?
Sollte die Untätigkeitsklage erfolgreich sein, übernimmt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) die Gerichtskosten sowie die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das bedeutet, dass die finanziellen Kosten einer Untätigkeitsklage minimal sind, wenn das Verfahren zu Gunsten des Betreibers entschieden wird. Ein zusätzlicher Vorteil im Verwaltungsrecht ist, dass die Kassenärztliche Vereinigung (KV) häufig durch eigene Mitarbeiter vertreten wird. Das bedeutet, dass keine externen Anwaltskosten für den Kläger anfallen, was das finanzielle Risiko einer Untätigkeitsklage weiter verringert.
Der Ablauf einer Untätigkeitsklage gegen die Kassenärztliche Vereinigung
Wenn nach Einreichung einer Abrechnung für Corona-Tests keine Entscheidung innerhalb von drei Monaten erfolgt, kann eine Untätigkeitsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden. Das Gericht prüft dann, ob die Kassenärztliche Vereinigung ihrer Entscheidungspflicht nachgekommen ist oder nicht. Wird die Untätigkeitsklage anerkannt, ist die KV verpflichtet, innerhalb einer festgelegten Frist eine Entscheidung zu treffen.
Die Untätigkeitsklage sorgt dafür, dass die Kassenärztliche Vereinigung (KV) zur Bearbeitung der Corona-Test-Abrechnungen gezwungen wird und die erforderliche Auszahlung an die Betreiber der Teststationen erfolgt.
Wie eine Untätigkeitsklage gegen die KV den Betrieb von Corona-Teststationen sichern kann
Für private Betreiber von Corona-Teststationen, die auf Zahlungen nach der Corona-Testverordnung warten und von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) keine Antwort erhalten, kann eine Untätigkeitsklage eine wichtige rechtliche Maßnahme sein. Sie hilft dabei, die ausstehenden Zahlungen zu erhalten und sorgt dafür, dass die KV ihrer Pflicht zur Bearbeitung und Auszahlung nachkommt.
Die Kosten einer Untätigkeitsklage sind im Falle eines erfolgreichen Verfahrens gering, da die Kassenärztliche Vereinigung (KV) die Kosten übernehmen muss. Dadurch wird das Risiko für die Betreiber minimiert, und sie können sicherstellen, dass ihre Abrechnungen für durchgeführte Corona-Tests nicht weiter verzögert werden.
Wenn Sie als Betreiber einer Teststation auf Zahlungen warten, die nicht rechtzeitig ausgezahlt werden, sollten Sie eine Untätigkeitsklage gegen die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in Erwägung ziehen. Damit können Sie Ihre berechtigten Forderungen durchsetzen und eine schnelle Auszahlung der ausstehenden Gelder für die durchgeführten Corona-Tests erreichen.
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