Unterhaltsanspruch wegen ehebedingter beruflicher Nachteile

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Urteil des BGH vom 26.10.2011

Kann eine Ehefrau im Einzelnen darlegen und begründen, dass ihr durch die Ehe dauerhafte Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit entstanden sind, für ihren eigenen Unterhalts zu sorgen, kann dies eine unbefristete nacheheliche Unterhaltspflicht nach sich ziehen.
Die Darlegungen der Ehefrau müssen so konkret sein, dass die zu Beginn der Ehe vorhandenen beruflichen Entwicklungschancen und die persönlichen Fähigkeiten vom Familiengericht auf ihre Plausibilität überprüft werden können. Die beruflichen Nachteile, in der Regel aufgrund der Kinderbetreuung, müssen etwa auch anhand vergleichbarer Karrieren nachvollziehbar sein.

Der Unterhaltspflichtige muss widerlegen, dass ehebedingte berufliche Nachteile vorliegen, um nicht dauerhaft unterhaltsverpflichtet zu sein.

Ulrike Köllner
Fachanwältin für Familienrecht


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