Unterlassungserklärung und die Vertragsstrafe | Forderungen vom IDO-Verband

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Die Abmahner

Der in Leverkusen ansässige Interessenverband IDO wird von der 1. Vorsitzenden Sarah Spayou vertreten. Der Interessenverband unterstützt seine Mitglieder in Rechtsfragen und stellt u. a. Rechtstexte zur Verfügung oder berät Mitglieder bei Erhalt einer Abmahnung. 

Der Vorwurf 

IDO hat bereits Händler abgemahnt, da diese ihre Kunden nicht ausreichend über die Herstellergarantie informiert haben. Eine lückenhafte Belehrung über die Garantiebedingungen stellt einen Rechtsverstoß dar und ist Grund einer Abmahnung. 

Kommt es jedoch zu einer Zuwiderhandlung der gleichen Tat, kann eine Vertragsstrafe aus der Unterlassungserklärung geltend gemacht werden. Vorliegend wird eine solche Zuwiderhandlung durch die Vertragsstrafe sanktioniert. 

Die Forderung

Es wird die Vertragsstrafe aus der Unterlassungserklärung in Höhe von 5.000,00 € geltend gemacht. 

Unsere Einschätzung

Händler sind dazu verpflichtet, alle Kunden vollumfänglich zu informieren. Dazu gehört auch die Darlegung von Informationen hinsichtlich der Garantiebedingungen im Garantiefall (§ 312d BGB i. V. m. Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 9, § 4 Abs. 1 EGBGB). Komm die Händler dieser Pflicht nicht nach, können Abmahnungen ausgesprochen werden. 

Wurde eine Abmahnung ausgesprochen und die Unterlassungserklärung wurde von dem Abgemahnten unterzeichnet, so spricht dieser hiermit seine Zustimmung für eine Vertragsstrafenforderung bei Zuwiderhandlung aus. 

Der Abmahner kann folglich die Vertragsstrafe geltend machen, wenn der Abgemahnte entgegen der unterzeichneten Unterlassungserklärung handelt. 

Ob die angesetzte Vertragsstrafenhöhe jedoch ordnungsgemäß ist, muss individuell geprüft werden. 

Unser Rat

Nehmen Sie Abmahnungen ernst und verstoßen Sie nicht erneut gegen die von Ihnen unterzeichnete Unterlassungserklärung, da sonst die Vertragsstrafe geltend gemacht werden kann. 

Wir helfen Ihnen gerne bei Erhalt einer Abmahnung, aber auch bei den weiteren Schritten nach Erhalt einer Vertragsstrafenforderung. Nicht jede angesetzte Vertragsstrafe ist rechtmäßig, sodass wir diese gerne individuell für Sie prüfen. Holen Sie unbedingt noch innerhalb der gesetzten Fristen anwaltlichen Rat ein, da sonst u. U. gerichtliche Schritte gegen Sie geltend gemacht werden können.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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