Deutsche Öl und Gas Gruppe - Kay Rieck zu Schadensersatz wegen Verstoß gegen Kreditwesengesetz verurteilt

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Unternehmensgruppe Deutsche Öl und Gas - Kay Rieck zu Schadensersatz wegen Verstoß gegen Kreditwesengesetz verurteilt

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat Kay Rieck mit Urteil vom 18.02.2021 (6 O 5614/19) dazu verurteilt einem Anleger einer Namensschuldverschreibung „Entsorgung KLU #3c“ Schadensersatz zu leisten. Das Gericht legt Herrn Rieck zur Last, als damaliger Vorstand der früheren Deutschen Öl & Gas AG (jetzt: Brutus AG) gegen die Bestimmungen des Kreditwesengesetzes verstoßen zu haben. Dem Urteil zufolge hatte die Deutsche Öl & Gas AG Anlegergelder ohne behördliche Erlaubnis angenommen.

Projekt Kitchen Lights Unit gescheitert

Die Unternehmensgruppe Deutsche Öl und Gas hatte Investorengelder eingeworben zur Finanzierung eines Projekts zur Exploration und Förderung von Öl und Gas im Gebiet „Kitchen Lights Unit“ im Cook Inlet in Alaska. Das Projekt ist zwischenzeitlich gescheitert. Im Rahmen der Insolvenz der US-Tochterunternehmen Cornucopia Oil & Gas, LLC und Furie Operating, LLC wurden die Förderanlagen verkauft.

Nachrangklausel unwirksam

Die Namensschuldverschreibung enthielt mit einer sogenannten Nachrangklausel eine Regelung, die nach Ansicht des Gerichts gravierende Nachteile für den Anleger mit sich brachte, aber intransparent dargestellt wurde und daher unwirksam war.

Neben Herrn Rieck wurden auch die Brutus AG als Emittentin der Namensschuld­ver­schreibung sowie die Thomas Fiedler GmbH & Co. KG als Vermittlerin der Namensschuld­verschreibung verurteilt, Schadensersatz in Höhe von EUR 47.000,00 zu leisten. Die Vermittlerin hatte nach Ansicht des Gerichts den Anleger nicht über die Risiken der Namensschuldverschreibung und der darin enthaltenen Nachrangabrede aufgeklärt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Dragisa Andjelkovic

Rechtsanwalt und Fachanwalt

für Bank- und Kapitalmarktrecht


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