Unternehmensnachfolge - Altersversorgung durch Gewinnbeteiligung (Nießbrauch), Rente oder Kaufpreis
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Die Planung der Unternehmensnachfolge ist für Unternehmer essentiell, sowohl zur Sicherung des reibungslosen Übergangs als auch zur Gewährleistung ihrer eigenen finanziellen Versorgung nach dem Ausscheiden. Die effektive Nachfolgeplanung sollte zu Lebzeiten des Unternehmers erfolgen, unter Berücksichtigung verschiedener Versorgungsmöglichkeiten wie Gewinnbeteiligung, Rente, Verkauf des Unternehmens oder Beteiligungen, und einem möglichen Beratervertrag für die Übergangsphase. Die Auswahl der geeigneten Methode bedarf einer individuellen rechtlichen und steuerlichen Prüfung. Die Gestaltung jeder Option sollte detailliert ausgearbeitet werden, beispielsweise die Sicherstellung der Versorgung durch Anpassungen an die Inflation bei Rentenmodellen oder die Planung eines komplexen M&A-Prozesses bei Unternehmensverkäufen.
I. Ausgangslage: Nachfolge und Versorgung
Die Nachfolge stellt eine zentrale Weichenstellung im Leben eines Unternehmers (m/w/d) da. Damit die Übergabe des Unternehmens möglichst reibungsfrei abläuft und dabei kein Streit entsteht, sollte die Nachfolge langfristig geplant und zu Lebzeiten umgesetzt werden.
Für den Senior ist es von entscheidender Bedeutung, dass er mit der Nachfolge zugleich seine Versorgung regelt, da er nach der Übergabe grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Gewinne des Unternehmens hat und mit seinem Ausscheiden etwaige Vergütungen aus Dienstverträgen enden.
Für die meisten Unternehmer ist es jedoch wichtig, dass sie nach ihrem Ausscheiden ihren bestehenden Lebensstandard wahren können und auch im Alter finanziell versorgt sind. In vielen Fällen reicht hierfür eine gelegentlich vereinbarte Betriebsrente nicht aus. Daher sollte bei der Übergabe des Unternehmens eine entsprechende Versorgung vereinbart werden.
II. Möglichkeiten zur Versorgung
Die folgenden Ausführungen sollen einen kurzen Überblick über die üblichen Methoden zur Versorgung des Seniors nach der Nachfolge geben. Welches Instrument gewählt wird, hängt stark vom Einzelfall ab und bedarf einer genauen Betrachtung der individuellen Rahmenbedingungen.
Hinsichtlich der steuerlichen Wirkungen sollte die Gestaltung stets eng mit dem Steuerberater abgestimmt werden.
1. Gewinnbeteiligung
Insbesondere bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder Immobilien auf ein Familienmitglied, wird dem Senior als Gegenleistung häufig eine Beteiligung an künftigen Gewinnen gewährt. Damit verbleiben dem Senior die Nutzungen an dem übertragenen Vermögenswert, während Wertsteigerungen der Substanz unmittelbar beim Nachfolger eintreten.
Für den Nachfolger hat dies zum Vorteil, dass er für die Übernahme keine Liquidität benötigt, da nur die Zahlung von künftigen Gewinnen geschuldet wird. Für den Senior ist es ein zweischneidiges Schwert, da er einerseits Chancen auf künftige Gewinne hat, aber bei schlechtem Geschäftsverlauf geringe oder gar keine Einnahmen erzielt.
Dabei kann sich der Senior neben der Gewinnbeteiligung zusätzlich Kontroll- und Informationsrechte einräumen lassen, insbesondere wenn er seinen Einfluss auf das Unternehmen noch für eine bestimmte Zeit aufrechterhalten möchte (z.B. bei Abstimmungen im Gesellschafterkreis), und um Einblick in die Zahlen des Unternehmens nehmen zu können, die Grundlage für die Berechnung des ihm zustehenden Gewinns sind.
Rechtlich kann eine solche Gewinnbeteiligung auf verschiedenen Wegen vereinbart werden, insbesondere durch Bestellung eines Nießbrauchs, oder im Fall von Gesellschaftsbeteiligungen auch durch Einräumung einer Unterbeteiligung, oder durch eine stille Beteiligung an dem übergebenen Unternehmen.
2. Rente
Soweit sich der Senior vollständig aus dem übergebenen Unternehmen zurückziehen möchte, kann er sich als Gegenleistung für die Übertragung auch eine monatliche Rente durch den Nachfolger versprechen lassen.
Dieses Modell hat für den Senior zum Vorteil, dass er mit einer konkreten monatlichen Zahlung planen kann. Zudem kann vereinbart werden, dass die Rente bei Versterben des Senior auf den Ehepartner übergeht. Zur Absicherung der Rente können Sicherheiten an dem übertragenen Vermögen bestellt werden.
Da die Kaufkraft einer Rente im Lauf der Jahre durch Inflation verwässert werden kann, ist anzuraten, eine Anpassungsklausel vorzusehen, die sich z.B. am Index für Verbraucherpreise orientiert.
3. Kaufpreis
Der Senior kann sein Unternehmen bzw. seine Beteiligung auch verkaufen. Für den Senior ist dies insofern vorteilhaft, weil seine Versorgung dann nicht von der künftigen Entwicklung des Unternehmens abhängt. Die Versorgung wird in diesem Fall durch den erzielten Kaufpreis sichergestellt.
Da die Finanzierung des Kaufpreises in der Regel nur mit der Aufnahme von erheblichen Fremdmitteln bewerkstelligt werden kann, hängt die Verkaufslösung davon ab, dass die Darlehen aus den Erträgen des Unternehmens zurückgeführt werden können.
Potentielle Käufer können neben Familienmitgliedern sein: interne Führungskräfte (sog. Management Buy Out), von außen neu eintretende Führungskräfte (sog. Management Buy In), Wettbewerber oder Finanzinvestoren (z.B. Private Equity-Gesellschaften oder Family Offices).
Wird das Unternehmen an einen Dritten verkauft, besteht die Erwartung, dass der Erwerber das Unternehmen zum Marktwert übernimmt. Die Bewertung und Veräußerung des Unternehmens stellt einen komplexen Verkaufsprozess dar, der sorgfältig geplant und durchgeführt werden sollte (sog. M&A-Prozess).
In der Praxis läuft der Verkaufsprozess regelmäßig so ab, dass ein potentieller Interessent eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet (sog. NDA) und danach Zugang zu den Daten des Unternehmens erhält, um dieses finanziell und rechtlich prüfen zu können (sog. Due Diligence). Die Eckdaten des Verkaufs werden häufig in einer Absichtserklärung (sog. Letter of Intent) festgehalten, bevor die Parteien den endgültigen Unternehmenskaufvertrag verhandeln und unterzeichnen.
Bei Durchführung des Verkaufsprozesses kann neben der rechtlichen und steuerlichen Beratung die Unterstützung durch einen Unternehmensberater (Nachfolgeberater oder M&A-Berater) sinnvoll sein, der hilft, das Unternehmen auf den Verkauf vorzubereiten, potentielle Käufer anzusprechen und die Verhandlungen zu begleiten.
4. Beratervertrag
In nicht wenigen Fällen ist es gewollt, dass der Senior nach der Übergabe für eine gewisse Übergangsfrist dem Nachfolger mit Rat und Tat zur Seite steht.
Dies ist verständlich, weil der Senior das Unternehmen, die Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden meistens am besten kennt, und der Nachfolger eine gewisse Zeit zur Einarbeitung benötigt.
Für diese Übergangszeit kann ein Beratervertrag abgeschlossen werden, der dem Senior eine Einnahmequelle verschafft. Darüber hinaus macht es dem Senior nicht selten Freude, noch ein wenig im Unternehmen mitzuwirken und den Nachfolger eine Weile zu begleiten.
III. Fazit
Der Senior sollte bei der Übergabe seines Unternehmens an einen Nachfolger stets seine finanzielle Versorgung berücksichtigen und diese vertraglich regeln.
Da verschiedene Methoden zur Versorgung bestehen, muss der vorzugswürdige Weg durch eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Prüfung jedes Einzelfalls ermittelt werden.
Mehr Informationen finden Sie auf unserer Website: https://freudenberg-law.com/
Gerne berate ich Sie bei der Planung und Durchführung Ihrer Nachfolge.
Mit besten Grüßen, RA Dr. Rainer Freudenberg, LL.M.
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