Unternehmerkredit gekündigt – Rechtsanwalt Eser berät Betroffene bei der Wahrung ihrer Rechte

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In einer Zeit wirtschaftlicher Herausforderungen stehen viele Unternehmer vor erheblichen Problemen, wenn ihre Banken bestehende Kredite unerwartet kündigen. 

Dies kann weitreichende Folgen für die betroffenen Unternehmen haben, insbesondere wenn keine Vorwarnung erfolgt oder die Kündigung zu Unrecht ausgesprochen wurde. 

Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, bietet betroffenen Unternehmen umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung an, um ihre Rechte zu wahren und angemessene Lösungen zu finden.

"Die Kündigung eines Unternehmenskredits kann für viele Unternehmen existenzbedrohend sein", erklärt Rechtsanwalt Eser. "Es ist entscheidend, dass die Betroffenen die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüfen lassen und mögliche Handlungsoptionen in Betracht ziehen."

Rechtsanwalt Eser unterstützt Unternehmer in dieser schwierigen Situation durch:


- Prüfung der Kreditkündigung: Die Rechtmäßigkeit der Kündigung und mögliche Vertragsverstöße werden eingehend analysiert.


- Verhandlungen mit der Bank: Im Dialog mit den Kreditinstituten werden individuelle Lösungen ausgearbeitet, um die Kreditkündigung rückgängig zu machen oder alternative Finanzierungswege zu erschließen.


- Rechtliche Vertretung: Sollten Verhandlungen zu keiner Einigung führen, vertritt Rechtsanwalt Eser seine Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, um unrechtmäßige Kreditkündigungen abzuwehren und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Diese rechtlichen Optionen hängen von den genauen Umständen der Kreditkündigung und den Vertragsbedingungen ab. Im Folgenden finden Sie eine detailliertere Übersicht der zusätzlichen rechtlichen Maßnahmen:

 1. Prüfung der Kündigungsgründe
   - Vertragswidrige Kündigung: Sollte die Bank den Kreditvertrag ohne hinreichenden Grund kündigen, etwa ohne Zahlungsverzug oder eine andere Verletzung von Kreditbedingungen, könnte dies als vertragswidrig eingestuft werden. In einem solchen Fall besteht die Möglichkeit, die Kündigung rechtlich anzufechten.
   - Fristsetzung: Oftmals sieht der Kreditvertrag vor, dass vor einer Kündigung eine Frist zur Behebung der Vertragsverstöße gesetzt werden muss. Falls dies nicht erfolgt ist, könnte die Kündigung rechtswidrig sein.

 2. Einstweilige Verfügung
   - Wenn durch die Kreditkündigung akute Zahlungsunfähigkeit droht, kann ein Eilantrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt werden. Dies kann verhindern, dass die Kündigung sofort wirksam wird und weitere Konsequenzen nach sich zieht, etwa die sofortige Fälligstellung der gesamten Kreditsumme.

 3. Schadensersatzforderungen
   - Falls die Kreditkündigung zu Unrecht erfolgte und das Unternehmen dadurch geschädigt wurde (z. B. durch Verlust von Aufträgen, Vertragsstrafen oder Insolvenzgefahr), können Schadensersatzforderungen gegen die Bank geltend gemacht werden.

 4. Verbraucherkreditrecht
   - In manchen Fällen könnte der Unternehmer als Verbraucher im Sinne des Verbraucherschutzrechts gelten, z. B. bei Einzelfirmen oder Freiberuflern. Hier greifen die Vorschriften des Verbraucherkreditrechts, die strengere Anforderungen an Kündigungen durch die Bank stellen. Dazu zählt etwa das Recht auf eine längere Kündigungsfrist oder der Schutz vor unangemessenen Kündigungsgründen.

 5. Verhandlungen über eine Umschuldung
   - Umschuldung ist eine Möglichkeit, um den bestehenden Kredit durch ein neues Darlehen bei einer anderen Bank oder einem Finanzinstitut abzulösen. Hierbei kann ein Anwalt den Unternehmer unterstützen, indem er bessere Kreditkonditionen verhandelt oder alternative Finanzierungsquellen erschließt.
   
 6. Risikobegrenzung und Restrukturierung
   - Restrukturierung des Unternehmens: Eine rechtliche Möglichkeit besteht darin, das Unternehmen zu restrukturieren, um das Risiko von Zahlungsunfähigkeiten oder weiteren Kreditkündigungen zu minimieren. Dies kann auch eine strategische Verhandlung mit Gläubigern umfassen, um Zahlungserleichterungen zu erreichen.
   - Risikobegrenzung für Geschäftsführer: Gerade bei GmbHs und anderen haftungsbeschränkten Gesellschaften sollten Geschäftsführer die Einhaltung der Insolvenzordnung überwachen, um persönliche Haftungsrisiken zu minimieren.

 7. Berufung auf Widersprüchlichkeit des Bankverhaltens
   - In einigen Fällen kann argumentiert werden, dass das Verhalten der Bank gegen Treu und Glauben verstößt, insbesondere wenn die Bank eine langjährige Geschäftsbeziehung pflegt und durch die plötzliche Kündigung Schaden anrichtet, ohne vorherige Mahnungen oder Absprachen.

 8. Bankenaufsichtsrechtliche Maßnahmen
   - Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Bei unrechtmäßiger Kündigung oder anderen Verstößen gegen bankrechtliche Vorschriften kann eine Beschwerde bei der BaFin eingereicht werden. Dies hat zwar keine unmittelbare rechtliche Wirkung, kann jedoch den Druck auf die Bank erhöhen, zu verhandeln.

 9. Insolvenzrechtliche Maßnahmen
   - Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren: Wenn durch die Kreditkündigung die Zahlungsunfähigkeit droht, kann das Unternehmen rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellen und gegebenenfalls eine Eigenverwaltung oder ein Schutzschirmverfahren beantragen. Diese Verfahren ermöglichen es, das Unternehmen fortzuführen, während gleichzeitig eine Umschuldung oder ein Sanierungsplan erstellt wird.

 10. Gutachterliche Stellungnahme einholen
   - Bei Unklarheiten über die Rechtmäßigkeit der Kreditkündigung oder die wirtschaftlichen Folgen kann ein Sachverständigengutachten erstellt werden. Dies kann helfen, Verhandlungspositionen gegenüber der Bank zu stärken oder in einem späteren Rechtsstreit als Beweismittel zu dienen.

 11. Forderung nach Alternativangeboten
   - In manchen Fällen kann auch der rechtliche Druck auf die Bank helfen, indem diese dazu aufgefordert wird, Alternativangebote zu machen. Beispielsweise könnte ein Tilgungsaufschub oder eine Reduzierung der Zinslast durchgesetzt werden, wenn eine vollständige Kündigung des Kredits nicht gerechtfertigt ist.

 12. Prüfung des Widerrufsrechts
   - Falls der Kreditvertrag vorzeitig beendet wurde und ein Verstoß gegen das Widerrufsrecht oder die Widerrufsbelehrung vorliegt, kann dies zur Rückabwicklung des Kredits führen. Hierbei wäre es möglich, dass das Unternehmen rückwirkend bessere Konditionen erhält oder die Kündigung unwirksam wird.


Es gibt LAO eine Vielzahl von rechtlichen Maßnahmen, die ergriffen werden können, wenn ein Unternehmenskredit gekündigt wird. Ein schnelles und strategisches Vorgehen ist entscheidend, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern und potenzielle Schäden zu minimieren. 

Ein erfahrener Fachanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht kann Sie bei der Prüfung der Kündigung, den Verhandlungen mit der Bank und gegebenenfalls bei der Einleitung rechtlicher Schritte umfassend unterstützen.


Für weitere Informationen und eine Erstberatung steht Ihnen Rechtsanwalt Eser unter den folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

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Über Rechtsanwalt Eser  
Rechtsanwalt Eser ist seit über 20 Jahren auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und berät bundesweit Unternehmer, insbesondere in Krisensituationen wie der Kündigung von Unternehmenskrediten. Mit seiner umfangreichen Erfahrung unterstützt er Unternehmen dabei, ihre Rechte zu wahren und maßgeschneiderte Lösungen zu finden.



Foto(s): RA Eser

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