Unterschiede zwischen Vergewaltigung und sexuellem Übergriff: Fehler im Strafverfahren, was Sie wissen sollten!

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Verstehen Sie die Unterschiede zwischen Vergewaltigung und sexuellem Übergriff: Fehler im Strafverfahren und Aufklärung, was Sie wissen sollten


§ 177 des Strafgesetzbuchs (StGB) in Deutschland wird der sexuelle Übergriff bzw. die Vergewaltigung als Straftatbestand behandelt. Der Tatbestand lautet:

  1. Sexuelle Nötigung: Wer eine andere Person gegen deren Willen zu sexuellen Handlungen nötigt, begeht sexuelle Nötigung.
  2. Vergewaltigung: Sexuelle Handlungen mit einer anderen Person werden gegen deren Willen durch Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, durchgeführt.

Die Strafe für sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung kann Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr sein und in besonders schweren Fällen nicht unter zwei Jahren. In besonders schweren Fällen kann die Strafe auch lebenslange Freiheitsstrafe sein.

Wenn man beschuldigt wird, ist es wichtig, angemessen zu reagieren:

  1. Schweigen: Es steht einem Beschuldigten das Recht zu, zu schweigen. Alles, was man sagt, kann als Beweismittel verwendet werden.
  2. Anwaltliche Hilfe: Es ist ratsam, umgehend einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Dieser kann den Beschuldigten über seine Rechte informieren und die rechtlichen Schritte erklären.
  3. Keine Aussage ohne Anwalt: Es ist nicht ratsam, ohne anwaltliche Beratung eine Aussage bei der Polizei zu machen. Aussagen können komplex sein und unbeabsichtigt zu rechtlichen Problemen führen.

Warum man nicht der Vorladung der Polizei ohne anwaltlichen Rat folgen sollte:

  1. Recht auf anwaltlichen Beistand: Jeder Beschuldigte hat das Recht auf anwaltlichen Beistand. Ein Anwalt kann sicherstellen, dass die Rechte des Beschuldigten geschützt werden.
  2. Risiko von Selbstbelastung: Ohne anwaltlichen Rat besteht das Risiko, sich selbst zu belasten oder unwissentlich Informationen preiszugeben, die gegen einen verwendet werden können.
  3. Komplexe rechtliche Fragen: Die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit sexuellen Übergriffen sind komplex. Ein Anwalt kann den Beschuldigten effektiv beraten und ihn darauf vorbereiten, angemessen auf die Vorladung zu reagieren.


In Ermittlungsverfahren, die beängstigend sein können, bietet mein Dienst als vertrauenswürdiger Strafverteidiger Unterstützung. Hier sind die Gründe, warum Sie sich für mich entscheiden sollten:

  1. Verständliche Erklärungen: Verzicht auf juristisches Fachlatein, klare Informationen über die Vorwürfe und den Prozess, damit Sie den nächsten Schritten folgen können.
  2. Individuelle Beratung: Jeder Fall ist einzigartig, daher nehme ich mir die Zeit, Ihre Situation zu verstehen. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für optimale Ergebnisse.
  3. Schutz Ihrer Rechte: Ihre Rechte stehen im Mittelpunkt meiner Verteidigung. Ich setze mich entschlossen für deren Respektierung ein, von einem fairen Verfahren bis zur sicheren Verwahrung sensibler Informationen.
  4. Verhandlungsgeschick: Nutzung von Fachwissen und Verhandlungsgeschick, um das beste Ergebnis für Sie zu erzielen, sei es durch Beweismittelüberprüfung oder Verhandlung günstiger Bedingungen.
  5. Diskretion und Zuverlässigkeit: Höchste Diskretion in der Angelegenheit und das Vertrauen, dass ich Ihre Interessen mit größtem Engagement verfolge.

Ich bin nicht nur ein Anwalt, sondern Ihr Partner in der Strafverteidigung. Durch klare Kommunikation, individuelle Beratung und entschlossenes Handeln setze ich mich dafür ein, dass Sie in dieser herausfordernden Zeit das bestmögliche Ergebnis erzielen. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei noch heute, um Ihre Verteidigung in die Hände eines engagierten Experten zu legen.

Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um einen Termin für eine persönliche Beratung zu vereinbaren. Ihre rechtliche Situation erfordert schnelles und kompetentes Handeln, und ich bin hier, um Ihnen in jeder Hinsicht zu helfen.

Mustafa Ertunc Ihr Anwalt für Strafrecht in Bremen

Faulenstr. 44, 28195 Bremen

Info@rechtsanwalt-ertunc.de

Telefon: 0421 16108826



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