Unterstützung für Betroffene von Schäden durch Gewitter und Starkregen
- 2 Minuten Lesezeit
Ihre Rechte bei Versicherungsfällen – So hilft Ihnen von Buttlar Rechtsanwälte
Die jüngsten Unwetter etwa im Alb-Donau-Kreis oder in der Region Karlsruhe haben zu erheblichen Schäden an Gebäuden und Eigentum geführt. Viele Betroffene stehen nun vor der Frage, welche Versicherung für die entstandenen Schäden aufkommt und was zu tun ist, wenn der Versicherer nicht zahlt. Die Anwaltskanzlei von Buttlar Rechtsanwälte bietet Ihnen kompetente Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Hier geht’s zum Kontaktformular
Welche Versicherungen decken Unwetterschäden ab?
Schäden durch Gewitter, Starkregen und Hagel werden in der Regel von der Gebäude- und Hausratversicherung abgedeckt. Die Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Haus, während die Hausratversicherung für die beweglichen Gegenstände im Inneren zuständig ist. Doch Vorsicht: Viele Standardverträge decken nicht alle Naturgefahren ab. Eine Elementarschadenversicherung bietet hier zusätzlichen Schutz, insbesondere bei extremen Wetterereignissen wie Starkregen und Überschwemmungen
Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Es gibt viele Gründe, warum Versicherungen die Zahlung verweigern könnten – von Streitigkeiten über den Umfang des Versicherungsschutzes bis hin zu angeblich verletzten Pflichten des Versicherungsnehmers, wie z.B. fehlende Rückstausicherungen. In solchen Fällen ist es ratsam, einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Unsere Kanzlei hat langjährige Erfahrung im Versicherungsrecht und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Maklerhaftung: Wenn der Versicherungsschutz unzureichend ist
Ein weiterer Punkt, der in der aktuellen Situation relevant sein könnte, ist die Haftung des Versicherungsmaklers. Wenn Ihr Makler Sie nicht ausreichend über die Notwendigkeit einer Elementarschadenversicherung informiert hat oder keine ausreichende Risikoanalyse vorgenommen wurde, könnte eine Unterdeckung vorliegen. Auch hier stehen Ihnen unter Umständen Schadensersatzansprüche zu.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung
Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte unterstützt Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber Versicherungen. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls. Schildern Sie uns Ihre Situation – gemeinsam finden wir den besten Weg, um Ihren Schaden zu regulieren.
Von Buttlar Rechtsanwälte – Ihre Experten im Versicherungsrecht
- Über 20 Jahre Erfahrung
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