Untersuchungshaft – Was tun? Verhaltenstipps für Inhaftierte und Angehörige

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Verhaltenstipps für Inhaftierte in Untersuchungshaft

Wenn Sie sich in Untersuchungshaft befinden, sind Sie in einer Ausnahmesituation. Hier sind Ratschläge, wie Sie sich während dieser schwierigen Zeit am besten verhalten sollten:

  • Machen Sie keine Angaben: Sie haben das Recht, zu schweigen. Nutzen Sie dieses Recht unbedingt! Ob eine Aussage in Ihrem Fall hilfreich ist und wie diese konkret aussehen sollte, sollten Sie zuerst mit einem auf Strafrecht spezialisierten Verteidiger besprechen.

  • Kontaktieren Sie einen Anwalt: Um Ihre Rechte bestmöglich wahrzunehmen, ist die sofortige Konsultation eines Anwalts unerlässlich.

  • Befolgen Sie die Haftanstaltsregeln: Jede Justizvollzugsanstalt (JVA) hat spezifische Abläufe, Regeln und Vorschriften. Es ist wichtig, diese zu befolgen, um Probleme in der Haft zu vermeiden und die Haftdauer zu minimieren.

  • Bleiben Sie informiert: Halten Sie sich durch Gespräche mit Ihrem Anwalt über wichtige Entwicklungen auf dem Laufenden. Möglicherweise können Sie Ihrem Anwalt auch Hinweise zu den laufenden Ermittlungen geben.

Verhaltenstipps für Angehörige

Für Angehörige ist es ebenfalls eine stressige Situation, wenn eine nahestehende Person in Untersuchungshaft ist. Nachfolgend finden Sie einige Empfehlungen, wie Sie am besten vorgehen können:

  • Kontaktieren Sie einen Anwalt: Suchen Sie umgehend rechtliche Unterstützung und teilen Sie die Anwaltskontaktdaten mit dem inhaftierten Angehörigen.

  • Informieren Sie sich über die Situation: Sprechen Sie mit Ihrem Angehörigen, um herauszufinden, welche Anschuldigungen es gibt und welche Informationen verfügbar sind. Diese Informationen können auch dem Anwalt bei der Entwicklung der besten Verteidigungsstrategie helfen.

  • Erfahren Sie, in welcher JVA sich Ihr Angehöriger befindet: Dies ermöglicht es Ihnen, sich im Voraus über mögliche Besonderheiten in der jeweiligen Haftanstalt zu informieren.

Besuche in der Untersuchungshaft

Besuche in der Untersuchungshaft sind oft mit Herausforderungen verbunden. Der inhaftierte Angehörige darf nur begrenzt oft besucht werden. Daher ist eine Absprache mit anderen Familienmitgliedern ratsam. Für einen Besuch benötigen Sie:

  • Eine (telefonische) Voranmeldung bei der Haftanstalt

  • Einen Sprechschein

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass

Sollten Sie Unterstützung bei der Beantragung eines Sprechscheins oder bei der Vereinbarung von Besuchen benötigen, wenden Sie sich an Ihren Anwalt. Beachten Sie zudem:

  • Es dürfen keinerlei Gegenstände übergeben werden.

  • Nehmen Sie Kleingeld mit (für Lebensmittelautomaten im Besuchsbereich oder Schließfach für Ihre Gegenstände).

  • Unabhängig von den Besuchen können Sie in den meisten Haftanstalten Kleidung abgeben und Geld für den Häftling überweisen. Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen JVA oder Ihrem Rechtsanwalt darüber.

Warum wird Untersuchungshaft angeordnet?

Untersuchungshaft wird angeordnet, wenn ein dringender Tatverdacht besteht, ein Haftgrund vorliegt und die vorgeworfene Tat so schwer ist, dass sie die Untersuchungshaft rechtfertigt (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz). Sind die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft erfüllt, wird ein entsprechender Haftbefehl erlassen. Die häufigsten Haftgründe sind:

  • Flucht oder Fluchtgefahr

  • Verdunklungsgefahr

  • Wiederholungsgefahr

  • Verdacht einer besonders schweren Straftat

Es können auch alternative Maßnahmen wie Kaution oder Meldeauflagen in Betracht gezogen werden, um die Untersuchungshaft zu vermeiden. Konsultieren Sie einen Strafverteidiger, um diese Optionen zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen.

Wie lange dauert die Untersuchungshaft?

Da Untersuchungshaft keine Strafe, sondern eine vorläufige Maßnahme ist, gibt es keine festgelegte zeitliche Begrenzung. Grundsätzlich soll sie so kurz wie möglich gehalten werden (Beschleunigungsgrundsatz). Es gibt keine festgelegte maximale Dauer der Untersuchungshaft, die für alle Fälle gilt. Die Länge variiert je nach den Umständen des individuellen Falls und richtet sich danach, wie schnell die Ermittlungen abgeschlossen werden können. Daher ist es wichtig, mit Ihrem Strafverteidiger zu sprechen, um das Ermittlungsverfahren zu beschleunigen und so die Zeitdauer der Untersuchungshaft unter Umständen abzukürzen.

Rechtsbehelfe gegen Untersuchungshaft

Inhaftierte haben das Recht auf einen Anwalt und das Recht, gerichtlich gegen ihre Inhaftierung vorzugehen. Als Rechtsbehelfe kommen in Betracht:

  • Antrag auf Haftprüfung: Ihr Anwalt kann einen Antrag auf Haftprüfung stellen, bei dem das Gericht, das den Haftbefehl erlassen hat, die Gründe für die Untersuchungshaft überprüft. Je nach Haftgrund kann während dieser Anhörung die Freilassung unter bestimmten Bedingungen, wie Kaution oder elektronischer Überwachung, angeordnet werden.

  • Antrag auf Haftbeschwerde: Wenn die Untersuchungshaft unrechtmäßig oder unverhältnismäßig erscheint, kann Ihr Anwalt auch eine Haftbeschwerde bei einem höheren Gericht einreichen, um die Freilassung – gegebenenfalls unter Auflagen – zu erwirken.

  • Haftbedingungen: Bei körperlichen Einschränkungen oder gesundheitlichen Beschwerden können weitere Maßnahmen erforderlich sein. Sprechen Sie auch hierüber am besten mit Ihrem Anwalt.

Brauche ich in Untersuchungshaft einen Verteidiger?

Die Rolle eines Verteidigers in der Untersuchungshaft ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Rechte des Inhaftierten gewahrt werden und die beste Lösung gefunden wird. Neben den bereits genannten Maßnahmen kann Ihr Strafverteidiger Sie in vielen weiteren Belangen unterstützen, darunter:

  • Überwachung der Haftbedingungen, um sicherzustellen, dass sie angemessen und rechtmäßig sind.

  • Begleitung bei Vernehmungen, um zu gewährleisten, dass der Inhaftierte angemessen geschützt ist.

  • Durchführung von Ermittlungen, um Beweise zu sammeln, die den Haftgrund widerlegen oder den Tatvorwurf entkräften.

  • Vorbereitung auf die Gerichtsverhandlung, einschließlich einer möglichen Aussage und des Verhaltens vor Gericht, damit das bestmögliche Ergebnis erreicht werden kann.

  • Vertretung vor Gericht, um sicherzustellen, dass die Interessen und Rechte des Inhaftierten gewahrt werden.

  • Beratung zur Nachhaftphase, um bei der Entlassung und der Bewältigung der rechtlichen Folgen zu helfen.

Zögern Sie daher nicht, unsere Strafverteidiger von erhard.rechtsanwälte in München frühestmöglich einzuschalten.


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