Unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch

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Ein Bewerbungsgespräch ist ein entscheidender Schritt im Einstellungsprozess eines Unternehmens. Es bietet Arbeitgeber:innen die Möglichkeit, die fachlichen Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften potenzieller Arbeitnehmer:innen besser kennenzulernen. Dennoch gibt es Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen, insbesondere wenn es um Fragen geht, die in die Privatsphäre der Bewerber:innen eingreifen oder diskriminierend sein können.

Unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch sind solche, die nicht im Einklang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder anderen nationalen Gesetzen stehen, die Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, Alter, sexueller Orientierung, Behinderung oder anderer geschützter Merkmale verbieten. 


Welche Fragen sind unzulässig?

  1. Fragen nach dem Familienstand oder Kinderwunsch: Arbeitgeber dürfen nicht nach dem Familienstand oder den Familienplanungen eines Bewerbers fragen.

  2. Gesundheitsfragen: Arbeitgeber dürfen keine Fragen zur gesundheitlichen Verfassung eines Bewerbers stellen, es sei denn, es besteht eine unmittelbare berufliche Anforderung, die dies erfordert.

  3. Religiöse und weltanschauliche Fragen: Fragen nach der Religionszugehörigkeit oder der Weltanschauung eines Bewerbers sind ebenfalls grundsätzlich unzulässig.

  4. Fragen zum Alter: Fragen nach dem Alter oder dem Geburtsdatum sind nicht gestattet, außer es besteht eine Altersgrenze für bestimmte Positionen, die gesetzlich gerechtfertigt ist.

  5. Fragen zu politischen Ansichten: Es ist nicht erlaubt, nach den politischen Einstellungen oder Parteimitgliedschaften des Bewerbers zu fragen.

  6. Fragen zu Gewerkschaftszugehörigkeit: Fragen nach einer Gewerkschaftszugehörigkeit sind ebenfalls unzulässig.


Warum sind diese Fragen problematisch?

Diese Fragen sind allesamt unzulässig, da sie diskriminierend sind oder wichtige Grundrechte beeinträchtigen können.

Darüber hinaus können solche Fragen zu unbewussten Vorurteilen führen, die die Entscheidungen der Arbeitgeber:innen beeinflussen könnten. Dadurch wird die Chancengleichheit beeinträchtigt und hochqualifizierte Bewerber:innen könnten zu Unrecht benachteiligt werden.

Die Frage nach Kinderwunsch beispielsweise stellt eine geschlechtsspezifische Diskriminierung dar, weil nur Frauen schwanger werden können. Es soll verhindert werden, dass sich Arbeitgeber:innen bewusst gegen Kandidatinnen mit Kinderwunsch entscheiden, weil sie den Ausfall wegen Mutterschutz und Elternzeit scheuen.

Fragen nach einer Gewerkschaftszugehörigkeit können das Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit beeinträchtigen. Bewerber:innen sollen sich nicht genötigt fühlen, ihre Gewerkschaftszugehörigkeit aufzugeben, nur weil Arbeitgeber:innen Arbeitskämpfe befürchten.

Die unzulässigen Frage können zudem die Glaubwürdigkeit und Integrität des Bewerbungsprozesses beeinträchtigen und das Ansehen eines Unternehmens schädigen. Unzulässige Fragen können dazu führen, dass Bewerber:innen sich unwohl fühlen oder das Gefühl haben, in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt zu werden. Sie könnten auch den Eindruck gewinnen, dass das Unternehmen Vorurteile hat oder potenzielle Kandidat:innen aufgrund ihrer persönlichen Merkmale oder Ansichten ablehnt.


Wie können Bewerber:innen auf unzulässige Fragen reagieren?

Bewerber:innen müssen auf unzulässige Fragen im Bewerbungsprozess nicht antworten. Da aber ein Schweigen den Bewerber:innen auch schaden kann, steht ihnen das Recht zur Lüge zu.


Die Bedeutung eines fairen und transparenten Bewerbungsprozesses

Es ist entscheidend, dass Unternehmen sicherstellen, dass der Bewerbungsprozess fair, transparent und diskriminierungsfrei ist. Indem sie unzulässige Fragen vermeiden, tragen Arbeitgeber:innen dazu bei, eine vielfältige und inklusive Arbeitsumgebung zu schaffen. Eine diverse Belegschaft bringt unterschiedliche Perspektiven und Ideen mit sich und kann die Leistung und Innovationskraft eines jeden Unternehmens steigern.


Fazit

Unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch sind ein heikles Thema, das die Chancengleichheit und die persönlichen Rechte von Bewerber:innen betrifft. Unternehmen müssen sich bewusst sein, welche Fragen zulässig und welche unzulässig sind, um sicherzustellen, dass sie sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Ein fairer und diskriminierungsfreier Bewerbungsprozess fördert nicht nur eine inklusive Unternehmenskultur, sondern kann auch langfristig zum Erfolg und Wachstum des Unternehmens beitragen.


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Rechtsanwältin Roller

Foto(s): Tim Gouw

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