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Unzureichende Besoldung in NRW? Was Staatsdiener jetzt wissen und unternehmen sollten

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Die jüngsten Änderungen bei der Beamten- und Versorgungslage in Nordrhein-Westfalen sorgen für erheblichen Gesprächsstoff – sowohl im öffentlichen Dienst als auch unter Verfassungsrechtlern.

Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, kommt zu einem brisanten Ergebnis: Die derzeitige Besoldungspraxis in NRW steht nicht im Einklang mit dem Grundgesetz.

Doch was bedeutet das konkret für betroffene Beamtinnen und Beamte – und wie können sie sich gegen mögliche Nachteile absichern?


Hintergrund: Gehaltsanpassungen in NRW für 2024/2025

Zum 1. November 2024 sowie zum 1. Februar 2025 hat das Land Nordrhein-Westfalen die Beamtenbezüge angepasst.

Kritisiert wird dabei vor allem die Berechnungsgrundlage dieser Anpassungen. Insbesondere die Einbeziehung eines angenommenen Einkommens eines Ehe- oder Lebenspartners bei der Beurteilung der Verfassungskonformität der Alimentation stößt auf Widerstand.


Rechtliche Bewertung durch Prof. Dr. Dr. Di Fabio

In seiner juristischen Stellungnahme findet der Verfassungsrechtler deutliche Worte:

„Die Neuregelung der Besoldung in NRW verstößt gegen das Alimentationsprinzip und widerspricht Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes.“

Besonders beanstandet werden das Missachten des sogenannten Abstandsgebots sowie die faktische „Teilprivatisierung“ der Fürsorgepflicht des Staates.

Konkret bedeutet das: Der Abstand zur sozialen Grundsicherung fällt – etwa bei kinderreichen Familien in niedrigen Besoldungsgruppen – zu gering aus. Zudem widerspricht die Berücksichtigung eines hypothetischen Partnereinkommens dem Fürsorgeauftrag des Dienstherrn.


Welche Konsequenzen ergeben sich für Beamte?

Das Wichtigste vorweg: Es besteht die reale Gefahr eines dauerhaften Verfassungsverstoßes – und daraus können finanzielle Nachteile resultieren. Ein späteres Urteil des Bundesverfassungsgerichts bringt jedoch nicht automatisch rückwirkende Korrekturen.

Nur wer rechtzeitig reagiert, kann mögliche Ansprüche sichern!

Dazu gehört, der aktuellen Besoldung formell zu widersprechen oder gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.


Zusammenfassung

Die Beamtenbesoldung in NRW steht derzeit juristisch unter starkem Druck. Vor allem Bedienstete in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 sowie Eltern mehrerer Kinder sollten diese Entwicklung sehr ernst nehmen.

Denn: Nur durch frühzeitiges Handeln besteht die Chance auf nachträgliche Zahlungen.

Gerne beraten wir Sie in einem kostenfreien Erstgespräch zu Ihren individuellen Handlungsmöglichkeiten.



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