Update: Ab 28.4.2020 höhere Bußgelder und schnellere Fahrverbote bei Verkehrsverstößen

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Am 28.4.2020 treten die Änderungen der durch den Bundesrat bereits im Februar beschlossenen Straßenverkehrsnovelle in Kraft. Mit dieser wurden nicht nur diverse Bußgelder erhöht bzw. neu eingeführt, es drohen nun auch bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen als zuvor Fahrverbote.

Folgendes sind auszugsweise die Neuerungen:

Inner- und außerorts gibt es bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h einen Punkt. (Bisher ab 21 km/h). Die Bußgelder betragen 70 € bzw. 60 €.

Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h (innerorts) bzw. 26 km/k (außerorts) drohen 2 Punkte sowie ein 1-monatiges Fahrverbot. Die frühere Regelung, wobei bei 2 Überschreitungen ab 26 km/h innerhalb von 12 Monaten ein Fahrverbot verhängt wurde, ist demnach hinfällig.

Wer keine Rettungsgasse bildet oder eine solche unbefugt benutzt wird bereits heute mit mindestens 200 € und 2 Punkten bestraft. Nun kommt auch ohne Bildung einer konkreten Gefahr oder Behinderung ein 1-monatiges Fahrverbot dazu.

Lkws ab 3.5 Tonnen dürfen am 28.4. innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen. Verstöße werden mit 70 € und einem Punkt geahndet.

Fußgänger, Radfahrer und Elektrokleinstfahrzeuge (Scooter) müssen nun von Kfz mit einem seitlichen Mindestabstand von 1.5 m (innerorts) bzw. 2 m (außerorts) überholt werden.

Auch die Bußgelder für falsches Parken werden erhöht. Für das Parken in einer Feuerwehrzufahrt mit Behinderung der Einsatz- oder Rettungsfahrzeuge droht nun neben einem Bußgeld von 100 € sogar ein Punkt.

Update 14.5.2020:

Laut Angaben der deutschen Presseagentur arbeitet der Verkehrsminister Andreas Scheuer an einer teilweisen Rücknahme der Änderungen, insbesondere was das Fahrverbot bei einer erstmaligen Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 bzw. 26 km/h angeht.


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