Update - Reisewarnung / Spanien u. Niederlande Hochinzidenzgebiete

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Robert-Koch-Institut hat Spanien, insbesondere die Balearen, die Kanaren und die Niederlande zu Hochrisiko-/Hochinzidenzgebieten eingestuft.


Ab Dienstag den 27. Juli 2021 gilt für Spanien und die Niederlande eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes!

Weitere Hochrisiko-/Risikogebiete sind u.a.

Frankreich, Dominikanische Republik, Zypern, Malta und viele Länder mehr!

Sofern die Voraussetzungen des § 651h Abs. 3 BGB vorliegen, hat der Reiseveranstalter keinen Anspruch auf Stornokosten und der Reisende kann kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten. Dies ist der Fall, 

wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Indizien für eine Beeinträchtigung sind;

  • Medienberichte über Covid19-Beschränkungen
  • Reisewarnungen, Einstufungen des Robert-Koch-Instituts zur Risiko-/Hochrisikogebieten
  • Erkrankungen, Angehöriger einer Risikogruppe
  • Gefahr von schweren Erkrankungen - Erwägungsgrund 31 der Pauschalreiserichtlinie

Lesen Sie unseren Beitrag zur Reisestornierung und zur Rückerstattung Ihres Reisepreises unter

https://www.anwalt.de/rechtstipps/spanien-wieder-risikogebiet-reisestornierung-reisepreiserstattung-auch-wegen-der-delta-variante-geld-zurueck-190658.html

Wir helfen Ihnen in Sachen Reiserecht - Ihr Team von LOIBL LAW!

Foto(s): LOIBL LAW

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Martin Loibl

Beiträge zum Thema