Urheberrecht | Abmahnung | AUE Genc UG | ITB Rechtsanwalts GmbH

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Erneut erreicht uns eine urheberrechtliche Abmahnung der A.U.E. Genc Warenhandels-UG. Abmahnende Kanzlei ist die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die ITB – internet technology and business law – Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist uns in der Vergangenheit dadurch aufgefallen, dass diese Kanzlei Mitglieder des Händlerbunds in wettbewerbsrechtlichen Abmahnungsfällen vertreten hat. Dass diese Kanzlei nun selbst Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen ausspricht, ist eine überraschende Neuigkeit.

Im Rahmen der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung teilt die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit, dass Herr Ugur Genc Geschäftsführer der A.U.E Genc Warenhandel UG sei und als Fotograf Urheber der streitgegenständlichen Lichtbilder sei. Die ITB Rechtsanwälte fordern sodann die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 6.000 € je Bild. Vorsicht ist geboten bei der geforderten Auskunft. Häufig wird übersehen, dass die Auskunft der Vorbereitung zum Teil immenser Schadenersatzforderungen dient. Hinzu kommt, dass dieser Schadenersatz regelmäßig nach den sogenannten MFM-Tabellen berechnet wird. Diese Berechnungsmethode ist jedoch umstritten und muss nicht ohne Weiteres akzeptiert werden.

Rechtsbeistand durch Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht

Urheberrechtliche Abmahnungen sind seit vielen Jahren wiederkehrende Aufgaben unserer Kanzlei, die wir mit viel Erfahrung und Expertise bearbeiten. Das Urheberrecht gehört zu den arbeitsmäßigen Schwerpunkten der Rechtsanwälte Dr. Wallscheid und Drouven.

Rechtsanwalt Timm Christian Drouven ist Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht.

Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch. Schicken Sie uns eine Kopie des Abmahnungsschreibens einfach per E-Mail oder Fax (0251 20 86 80 50) zu. Natürlich können Sie uns auch telefonisch kontaktieren.

Wir bieten unseren Mandanten:

  • Kostenlose Ersteinschätzung des Falls
  • Prüfung der Abmahnung und ggf. Zurückweisung der Abmahnung und/oder Gegenabmahnung

im Fall einer berechtigten Abmahnung bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung, die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, damit ein Gerichtsverfahren oder eine einstweilige Verfügung vermieden werden kann.



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