Urheberrecht: Abmahnung der HKMW Rechtsanwälte für die PerfectX oHG

  • 3 Minuten Lesezeit

Uns liegt eine weitere Abmahnung der Kanzlei HKMW Rechtsanwälte vor, welche die Vertretung der PerfectX oHG anzeigen. Wir haben bereits über die Abmahnschreiben der PerfectX oHG berichtet, vgl. bspw. https://www.anwalt.de/rechtstipps/urheberrechtliche-abmahnung-der-hkmw-rechtsanwaelte-fuer-perfectx-ohg-207798.html

Vorab: Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie uns gerne unter (Tel) 0251 / 208680-30 oder via eMail an info@wd-recht.de für eine kostenlose Ersteinschätzung durch unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte erreichen. 

Gegenstand der Abmahnung: Verletzung des Urheberrechts durch Nutzung eines Lichtbildes

Gegenstand der Abmahnung ist die Nutzung eines Lichtbildes (Fotos), an welchem die PerfectX oHG ausschließe Rechte behauptet. Hergeleitet werden die Rechte über eine Mitarbeiterin, die im Rahmen ihres Arbeitsvertrages das Lichtbild gefertigt haben soll. Damit seien die Exklusivrechte an dem Bild auf die Arbeitgeber, die oHG, übergegangen. Konkret wird die Verletzung des Vervielfältigungsrechts (§ 16 UrhG) und der öffentlichen Zugänglichmachung (§19a UrhG) durch Hochladens des Bildes im Internet vorgeworfen.

Forderungen der PerfectX oHG

Die HKMW Rechtsanwälte machen für ihre Mandantin folgende Ansprüche geltend:

  • Unterlassungsanspruch, Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (als Entwurf beigefügt)
  • Auskunftsanspruch (mit Blick auf Umfang, Form und Zeitraum der Nutzung)
  • Schadensersatzanspruch (nach dem Kenntnisstand bereits berechnet auf Grundlage der MFM-Tabelle)
  • Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten der Abmahnung

Es ist nicht auszuschließen, dass nach erteilter Auskunft als Grundlage für die Berechnung des Schadens die Schadenersatzforderung noch erhöht wird.

Tipp: Verhalten nach Erhalt einer solchen Abmahnung

Eine solche Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert- die hierin enthaltenen Fristen ernst genommen werden. Die Abmahnung dient dazu, dem Abgemahnten die Gelegenheit zu geben, ein Gerichtsverfahren abzuwenden. Ein solches droht bei ungenutztem Verstreichen der Fristen.

Auf der anderen Seite sollte nicht unbedacht und vorschnell gehandelt werden. Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung oder eine Auskunft kann gar nicht mehr oder kaum noch zurückgenommen werden.

Soll nach Prüfung der Sach- und Rechtslage, die ein versierter Urheberrechtler-, bestenfalls ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, vornehmen sollte, ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden [der Anwalt berät auch zu der/den Alternative(n)], muss zunächst sichergestellt sein, dass die Reichweite der Erklärung dem Unterzeichnenden bekannt ist. Da die Reichweite deutlich über den Wortlaut der Erklärung hinausgeht, muss dem Verpflichteten klar sein, was alles unter Androhung einer Strafe versprochen wird. Die Abgabe muss zudem gut vorbereitet sein, um keine weitere Abmahnung samt Vertragsstrafeforderung zu riskieren. Zuletzt wäre die beigefügte Erklärung möglichst umfassend zu modifizieren, um das Risiko weiterer Inanspruchnahmen zu verringern.

Die Auskunft hat vollständig und richtig zu sein, sollte aber nicht über das Erforderliche hinausgehen.

Die Zahlungsforderungen ist üblicherweise Gegenstand von Verhandlungen. Da es sich bei den Verhandlungen um den Austausch von Tatfragen handelt, kann hier eine allgemeingültige Aussage über den Verhandlungsspielraum nicht getroffen werden.


Kostenlose Ersteinschätzung bei urheberrechtlichen Abmahnungen

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB bieten eine kostenlose Ersteinschätzung bei urheberrechtlichen Abmahnungen an. Abgemahnte profitieren davon, dass das Urheberrecht zu unseren Schwerpunkten gehört. Ich selbst bin u.a. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Durch die Erfahrung in diesem Rechtsgebiet sind nicht nur viele der auftretenden Rechtsprobleme, sondern sogar auch häufig die Mandanten und Anwälte der Gegenseite bekannt. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Abgemahnte die Abmahnung und ihre Kontaktdaten an info@wd-recht.de schicken oder die Abmahnung über das Direkthilfe-Formular hochladen.

Kontaktdaten: Tel: 0251 20 86 80 – 30 | Fax: 0251 20 86 80 – 50 | info@wd-recht.de |


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Timm Drouven

Beiträge zum Thema