Abmahnung der Telepool GmbH durch Kanzlei Waldorf Frommer

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Uns liegt eine weitere Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München vor, die vorliegend für die Telepool GmbH auftreten und mit ihrem Schreiben die Verletzung von Urheberrechten rügen.

Der Vorwurf richtet sich auch hier konkret darauf, der Abgemahnte habe ein urheberrechtlich geschütztes Werk der Telepool GmbH (Film „The Hitman´s Bodyguard“) ohne erforderliche Einwilligung der Rechteinhaberin in einer Tauschbörse mittels BitTorrent-Protokoll angeboten und dabei an Dritte übertragen.

Waldorf Frommer fordert für seine Mandantin die Abgabe eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens, das als Entwurf dem Schreiben beigefügt ist, die Zahlung eines Lizenzschadenersatzes sowie die Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren.

Solche Abmahnungen sind viel besprochen, auch wir haben täglich und das seit Jahren, mit derlei Schreiben zu tun. Grundsätzlich ist das anzuratende Vorgehen Tatfrage, es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Oft entscheiden sich die Abgemahnten erfahrungsgemäß dazu, ein modifiziertes Unterlassungsversprechen abzugeben, um den Streitwert zu senken. Sofern sich der Abgemahnte der Folgen eines solchen Versprechens bewusst ist, das Versprechen eingehalten werden kann und keine Notwendigkeit besteht, ein solches Versprechen streitig zu halten, ist die Abgabe eines richtig formulierten Versprechens durchaus ein Mittel der Wahl. Ob überhaupt und ggf. in welcher Höhe Kosten zu tragen sind, ist nicht allgemein zu sagen, die Möglichkeiten schwanken hier deutlich. Grundsätzlich ist allerdings immer anzuraten, die Kosten auf den Prüfstand zu stellen und auch für den Fall, dass eine Beendigung gewünscht wird, zu verhandeln.

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