Abmahnung durch RA Bernd Gucia für die Catprint MEDIA GmbH

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Erneut liegt uns eine Abmahnung des Rechtsanwalts Bernd Gucia aus Hannover vor, der für die Catprint MEDIA GMBH die Verletzung von Urheberechten bzw. Verwertungsrechten rügt.

Streitgegenständlich ist eine Karikatur von Uli Stein. Im Gegensatz zu Lichtbildern ist hier in einem ersten Schritt die Schöpfungshöhe der Zeichnung positiv festzustellen, ohne die ein urheberrechtlicher Schutz nicht vorliegt.

Neben der Frage der Rechteinhaberschaft lohnt auch ein Blick auf die vorgeworfene Nutzungsform; der Vorwurf geht vorliegend auf eine unzulässige öffentliche Zugänglichmachung im Internet, ein spannendes Feld, in welchem die deutsche Rechtsprechung noch versucht, die Vorgaben des EuGH zu verarbeiten. Entsprechend bieten sich hier einige Argumentationsmöglichkeiten.

RA Gucia verlangt für die Catprint MEDIA GmbH die Abgabe eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens, das angesichts der aktuellen Rechtsprechung des BGH über die fixe Vertragsstrafe und das Schuldanerkenntnis hinaus unbedingt abgeändert werden sollte (Stichwort: „strafbewehrte Beseitigungspflicht“).

Weiter wird zunächst lediglich Auskunft hinsichtlich der Nutzungsdauer und des Nutzungsumfangs verlangt. Der Auskunftsanspruch dient der Vorbereitung der nachfolgenden Forderung auf Zahlung von Lizenzschadenersatz. Die Höhe dieses Schadenersatzes schlägt weiter in den Gegenstandswert und damit auch auf die – ebenfalls noch nicht genannten – Rechtsanwaltsgebühren durch.

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